4.5.3
Pathologische Wirkungen von Laserstrahlung
4.5.3.1
Gefahren für die Augen
Feige.4-2enthält eine kurze Beschreibung der Anatomie des Auges. Das Auge ist besonders gut geeignet, optische Strahlung zu
empfangen und weiterzuleiten.
Begleitende Pathologien aufgrund übermäßiger Exposition sind in zusammengefasstTab.4-2, unter. Laser, die Strahlung im
ultravioletten und fernen Infrarotbereich aussenden, stellen eine Gefahr für die Hornhaut dar, während Strahlung von Systemen, die
Wellenlängen im sichtbaren und nahen Infrarotbereich aussenden, auf die Netzhaut übertragen wird.
3
Spektralbereich
Ultraviolettes C
(180 nm bis 280 nm)
Ultraviolett B
(280 nm bis 315 nm)
Ultraviolett A
(315 nm bis 400 nm)
Sichtbar
(400 nm bis 780 nm)
Infrarot A
(780 nm bis 1.400 nm)
Infrarot B
(1,4m bis 3,0M)
Infrarot C
(3,0m bis 1 mm)
Im nahen Infrarot sichtbare Laser stellen eine besondere Gefahr für das Auge dar, insbesondere weil stark pigmentierte Gewebe
aufgrund ihrer notwendigen Eigenschaften als wirksamer Lichtwandler einer hohen Strahlungsbelastung ausgesetzt sind.
Besonders gefährlich sind Laser außerhalb des Spektrums des sichtbaren Lichts, da der Strahl nicht optisch wahrgenommen wird und
der Schutz durch Lidreflexe fehlt.
4.5.3.2
Gefahren für die Haut
Im Allgemeinen kann die Haut einer viel höheren Belastung durch die Energie eines Laserstrahls standhalten als das Auge.
Die biologische Wirkung der Hautbestrahlung mit Lasern, die im Spektralbereich des Sichtbaren (von 400 nm bis 700 nm) und des
Infraroten (über 700 nm) arbeiten, kann von einem leichten Erythem bis hin zu großen Blasen reichen.
Aschefarbene Karbonisierung ist in Geweben mit hohen oberflächlichen Absorptionsgraden nach der Einwirkung kurzgepulster Laser
mit hoher Spitzenleistung weit verbreitet. Darauf darf kein Erythem folgen.
Pigmentierung, Geschwürbildung, das Auftreten von Hautnarben und Schäden an darunter liegenden Organen können durch extrem
hohe Strahlung verursacht werden. Es wurde festgestellt, dass latente oder kumulative Wirkungen von Laserstrahlung nicht häufig
auftreten.
Einige begrenzte Studien deuten jedoch darauf hin, dass wiederholte lokale Expositionen unter bestimmten Bedingungen kleine
Bereiche des menschlichen Gewebes sensibilisieren können, was zu Veränderungen der Expositionsniveaus hinter minimalen
Reaktionen und einer Verschlechterung der Gewebereaktionen auf niedrige Expositionsniveaus führen kann.
Studien zu biologischen Schwellenwerten deuten darauf hin, dass bei Wellenlängen zwischen 1500 nm und 2600 nm das Risiko für
Hautläsionen einem ähnlichen Muster folgt wie das Risiko für Augenläsionen. Der EMP steigt innerhalb dieses Spektralbereichs bei
Belichtungen mit einer Dauer von bis zu 10s an.
3
Von der CIE definierte Spektralbereiche sind lediglich synthetische Anmerkungen zur Beschreibung biologischer Wirkungen und
entsprechen möglicherweise nicht genau den in der Norm CEI EN 60825-1 angegebenen Spektralintervallen.
Benutzer- und Wartungshandbuch
Code: UMS016
Laserschweißmaschine-MASTER 4.0
Pathologische Auswirkungen auf die Augen
Photokeratitis.
Photochemischer Katarakt.
Photochemische und thermische Schädigung
des
Retina.
Katarakt, verbrannte Netzhaut.
Entzündung des Kammerwassers, Katarakt,
verbrannte Hornhaut.
Verbrannte Hornhaut.
Tab.4-2–
Pathologische Wirkungen von Lasern in Bezug auf den Spektralbereich
überarbeiten: 0.5
Pathologische Auswirkungen auf die Haut
•
Erythem (Sonnenbrand);
•
Beschleunigung
Hautalterungsprozesses;
•
Erhöhte Pigmentierung.
•
Verdunkelung des Pigments;
•
Lichtempfindliche Reaktionen;
•
Verbrannte Haut.
Verbrannte Haut.
Buchseite 17 von 110
Datum: 22.01.2024
des