Aufbewahrung
Alle Teile müssen in dem Behälter, in dem sie ausgeliefert wurden, ge-
lagert werden, sodass sie gegen äußere Einwirkungen geschützt sind.
Entsorgung
Entsorgen Sie das Produkt über einen zugelassenen
Entsorgungsbetrieb oder über Ihre kommunale Entsorgungs-
einrichtung. Beachten Sie die geltenden Vorschriften. Setzen
Sie sich im Zweifelsfall mit Ihrer Entsorgungseinrichtung in
Verbindung.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts
erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht.
Beachten Sie die Kennzeichnung auf den verschiedenen
Verpackungsmaterialien und trennen Sie diese gegebenen-
falls gesondert. Die Verpackungsmaterialien sind gekenn-
zeichnet mit Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit folgender
Bedeutung:
1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe,
80–98: Verbundstoffe.
PSVH 56 A1
DE │ AT │ CH
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