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Ruck STELLA 3s Gebrauchsanweisung Seite 13

Behandlungsliege
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2.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Behandlungsliege dient zur sitzenden oder liegenden Lagerung von Per-
sonen für die Dauer einer Behandlung unter Aufsicht (maximal 6 - 7 Stunden).
Die Behandlungsliege ist bestimmt zum Einsatz in Praxen für Podologie,
Fußpflege, Orthopädie, diabetischen Fußambulanzen, sowie Arztpraxen und
Arztkliniken.
Höchstgewicht der behandelten Person: 200  kg. Es darf sich nur 1  Person
zeitgleich auf der Liege befinden. Minderjährige Personen und Personen mit
geistigen, sensorischen oder motorischen Einschränkungen müssen von der
Bedienperson permanent beaufsichtigt werden.
Eine andere Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten aller
Anweisungen, Sicherheitshinweise und Bestimmungen dieser Gebrauchsan-
weisung.
Umbauten, Veränderungen, Anbringen von nicht vom Hersteller gelieferten
Zusatzausstattungen sind nicht gestattet. Ausnahmen können nur vom
Hersteller schriftlich genehmigt werden.
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung erlöschen Haftung und Garantie.
2.2.1
Restrisiken
Die Behandlungsliege ist nach dem Stand der Technik und anerkannten
sicherheitstechnischen Regeln und Normen gebaut. Jede Behandlungsliege
wird vor der Auslieferung auf Funktion und Sicherheit geprüft. Der Kontroll-
schein, der den einwandfreien Zustand bestätigt, ist an der Liege angebracht.
Fehlbedienung oder eine Verwendung, die nicht bestimmungsgemäß ist, kann
diese Folgen haben:
› Gefährdung der Gesundheit und der Unversehrtheit der behandelnden
Person, der behandelten Person oder Dritter
› Beschädigung der Behandlungsliege und anderer Sachwerte des
Betreibers
› Beeinträchtigung der effizienten Funktion der Behandlungsliege
8020701 | Gebrauchsanweisung RUCK Behandlungsliege STELLA 3s | REV 07 |
Überarbeitungsstand 01.02.2024
Produktbeschreibung
13

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