Richtlinie zur Handhabung elektrostatisch gefährdeter Baugruppen (EGB)
B.4
Messen und Arbeiten an EGB-Baugruppen
Ausschließlich ge-
An elektrostatisch gefährdeten Baugruppen darf nur dann gemessen werden,
erdete Meßgeräte
wenn
verwenden
B-6
das Meßgerät geerdet ist (z. B. über Schutzleiter) oder
bei potentialfreiem Meßgerät der Meßkopf vor dem Messen entladen ist
(z. B. durch kurzzeitiges Berühren von geerdeten Metallteilen)
Komplettgeräte C7-621, C7-621 ASi
C79000-G7000-C621-01