1.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Gaswarngeräte GW-S 2.1, GW-S 4.1 und GW-SK 6.1 dürfen ausschließlich
verwendet werden zur:
Überwachung der unteren Explosionsgrenze von explosiblen Gasen und
Dämpfen in Luft,
Überwachung der Konzentration von toxischen Gasen und Dämpfen in Luft,
Überwachung der Sauerstoff- oder der Kohlendioxidkonzentration im
Luftgemisch,
Überwachung des Temperaturprofils von Luft-Festkörpergemischen (nur GW-
SK 6.1)
An die Gaswarngeräte GW-S 2.1, GW-S 4.1 und GW-SK 6.1 dürfen nur Gas- und
Temperatur-Messsysteme des Herstellers angeschlossen werden.
WARNUNG
Damit das Gaswarngerät die Gaskonzentrationen und Temperaturprofile
überwachen kann, ist es entscheidend, dass das Gaswarngerät vom
Betreiber richtig konfiguriert wird.
Beachten Sie deshalb unbedingt die entsprechenden MAK- (toxische Gase
und Dämpfe) und UEG-Werte (explosible Gase und Dämpfe).
Stellen Sie z.B. die 1. Alarmschwelle deutlich unter dem MAK- bzw.
UEG-Wert ein (z.B. 20% UEG).
Denken Sie daran, dass hohe Temperaturen in Luft-Festkörpergemischen
Brände auslösen können.
Überlegen Sie sich genau, wie Sie die Alarme der einzelnen Messsysteme
sinnvoll gruppieren und welche Aktoren die Ausgaberelais steuern
sollen.
Handeln Sie verantwortungsbewusst, es geht um Personen- und
Explosionsschutz!
AFRISO EURO-INDEX GmbH
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