Grundlegende Sicherheitshinweise
3.10 Sicherheitshinweise Personal
3.10.1 Personal und Qualifikation
3.11 Sicherheitshinweise zu Hilfs- und Betriebsstoffen
3.11.1 Hydrauliköle, Schmierstoffe und Reinigungsmittel
Alle Personen, die Tätigkeiten an dem Gerät ausführen, müssen die Betriebsan-
leitung vor Beginn der Tätigkeit lesen und durch ihre Unterschrift bestätigen,
dass sie die Betriebsanleitung verstanden haben und danach handeln werden.
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Mit der Bedienung dürfen nur Personen beauftragt werden, die das 18. Le-
bensjahr vollendet haben, in der Bedienung des Geräts unterwiesen sind
und ihre Befähigung dem Unternehmer nachgewiesen haben.
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Der Auftrag zum Bedienen des Geräts muss schriftlich erteilt werden.
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Die jeweiligen Befugnisse der Person müssen festgelegt sein.
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Anzulernende Personen müssen eingewiesen werden. Die Einweisung darf
nur durch erfahrene und hierfür befugte Personen auf der Grundlage dieser
Betriebsanleitung durchgeführt werden.
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Eingewiesene Personen bestätigen schriftlich den Umfang der Einweisung
und den erfolgreichen Abschluss.
Hydrauliköle, Schmierstoffe und andere Stoffe, wie Lösungs- oder Reinigungs-
mittel, können zu Reizungen oder Verätzungen der Haut, der Augen oder Atem-
wege führen. Außerdem besteht die Gefahr der Umweltverschmutzung.
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Sicherheitshinweise des Herstellers beachten.
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Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
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Gegebenenfalls Atemschutzmaske verwenden.
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Hautkontakt vermeiden. Sollte es zu Hautkontakt kommen, gründlich wa-
schen.
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Bei Augenkontakt Augen ausspülen und Arzt aufsuchen.
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Sicherstellen, dass keine Stoffe den Boden verunreinigen oder in die Kanali-
sation gelangen.
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Hydrauliköle, Schmierstoffe und Reinigungsmittel gemäß Umweltvorschrif-
ten entsorgen.
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