12.5.1
Rutschkupplung
12.5.2
Mechanisches Federpaket
Sollte eine Überlastung aufgetreten sein, muss die Last ganz bis auf den Grund
abgelassen werden damit sich das Federpaket entspannen kann. Erst dann kann der
Hubvorgang wiederholt werden.
12.5.3
Überlastschutz durch Druckbegrenzungsventil
Werksseitige Einstellung für die betreffende Hublast bei 6 bar.
Diese Einstellung muss in der Regel nicht verändert werden.
13
Prüfung
13.1
Generalüberholung für kraftbetriebene Geräte
Die gültigen, nationalen Unfallverhütungsvorschriften und die Maßnahmen zum Erreichen „sicherer
Betriebsperioden (S.W.P.)" nach FEM9.755 sind zu beachten.
Demnach hat der Betreiber kraftbetriebene Geräte mit Ablauf der „theoretischen Nutzungsdauer D" außer
Betrieb zu nehmen oder einer Generalüberholung zu unterziehen.
Ein Weiterbetrieb ist nur zulässig, wenn durch eine anerkannte befähigte Person (ehem. Sachverständiger)
festgestellt worden ist,
dass einem Weiterbetrieb keine Bedenken entgegenstehen
und
die Bedingungen für den Weiterbetrieb festgelegt worden sind.
Diese Bedingungen sind in das Prüfbuch einzutragen.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die Bedingungen zum Weiterbetrieb eingehalten werden.
13.2
Wiederkehrende Prüfungen
Unabhängig von den Vorschriften der einzelnen Länder das Gerät mindestens einmal jährlich durch eine
befähigte Person oder eine anerkannte befähigte Person bei Kranen, auf ihre Funktionssicherheit zu prüfen.
13.2.1
Zu prüfende Teile
Zu prüfen sind:
Maße von Lastkette, Lasthaken, Sperrklinken, Bolzen, Sperrräder, Bremsbeläge.
Diese sind mit den Tabellenmaßen zu vergleichen
Sichtprüfung auf Verformungen, Abrieb, Anrisse und Korrosion
5.52.541.01.00.09
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