Bleibt die Hebebühne in besetztem Zustand irgendwo zwischen den Haltestellen stehen
und wurden alle vorgenannten Punkte überprüft, kann der Passagier durch dafür
eingewiesene Personen befreit werden.
Achtung: Eine Passergierbefreiung darf nur von eingewiesenen Personen
durchgeführt werden. Es sind unbedingt zwei Personen erforderlich!
Notablass:
Die Hebebühne verfügt über einen elektrischen Notablass, welcher von der Plattform aus
Betätigt werden kann.
Vergewissern Sie sich vor dem Betätigen des Notablasses, dass keine Personen
gefährdet werden und keine Gegenstände unter der Plattform eingeklemmt werden
können.
Ist auch ein Notablassen nicht mehr möglich, muss die Person mithilfe des
Notentriegelungsschlüssels befreit werden:
Bemerkung:
Notentriegelungsschlüssel oder Inbusschlüssel sind im Schaltschrank aufbewahrt!
Notentriegelungsschlüssel dürfen nur von dafür geschulten
Personen verwendet werden.
1. Hauptschalter (wenn vorhanden) ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern
bzw. Stecker aus der Steckdose ziehen und gegen Wiedereinstecken sichern.
2. Wenn eine Befreiung über die obere Halstestelle einfacher ist, dann mit
Notentriegelungsschlüssel die obere Tür entriegeln und per Hand öffnen.
3. Der Rollstuhlfahrer kann nun vorsichtig von der Plattform gehoben werden. Bergung
von jenem Niveau aus durchführen, von welchem aus die Bergung am einfachsten und
sichersten möglich ist! ACHTUNG: Dies immer mit zwei Personen durchführen!
4. Klappschranke bzw. Drehtür (wenn vorhanden) wieder schließen.
5. Die Hebebühne ist nun für weitere Benützung zu sperren!
6. Servicedienst anrufen!
Greifen Sie niemals zum Antrieb unter die Bühne!
Nach einem Fall von Personenbefreiung darf die Hebebühne auf
keinen Fall ohne Überprüfung durch den Servicedienst weiter
benutzt werden!
Benutzerhandbuch Liftboy 5
BEFREIUNG EINES PASSAGIERS
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