Wichtige Informationen für Anlagenbetreiber
1.3
Inbetriebnahme und Wartung
Lassen Sie Ihren neuen Heizkessel vom Windhager Kundendienst oder Kundendienst-PARTNER in Betrieb neh-
men. Dabei werden alle Funktionen des neuen Gerätes eingehend überprüft und Sie profitieren von Informa-
tionen, die Ihnen der Fachmann in einem ausführlichen Gespräch übermittelt. Dies, und die laut Garantie-Bedin-
gungen vorgeschriebene Wartung des Kessels durch Windhager Kundendienst oder Kundendienst-PARTNER
garantieren Ihnen optimierten Einsatz und Langlebigkeit. Nur so kann der Technologie eines modernen Heiz-
kessels entsprochen und der sichere, umweltschonende und energiesparende Betrieb sichergestellt werden.
Vor der Bestellung der Erst-Inbetriebnahme müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1.) Heizkessel ordnungsgemäß montiert.
2.) Anlage komplett elektrisch verdrahtet.
3.) Anlage gespült, befüllt und entlüftet – Wärmeabnahme muss möglich sein.
4.) Boiler brauchwasserseitig angeschlossen und befüllt.
5.) Brennstoff in ausreichender Menge vorhanden (Pellets, Scheitholz, Öl oder Gas).
6.) Anlagenbetreiber ist bei der Inbetriebnahme anwesend.
Es kann keine Erst-Inbetriebnahme durchgeführt werden, wenn diese Punkte nicht erfüllt sind. Eventuell dadurch
unnötig entstandene Kosten müssen in Rechnung gestellt werden.
Inbetriebnahme und Wartung durch den Windhager Kundendienst oder Kundendienst-PARTNER sind Bedingung
für die Garantie laut beiliegender „Garantie-Bedingungen" .
Hinweis: In den ersten Wochen nach der Inbetriebnahme kann Kondensat im Brennraum, Heizflächen und in
der Aschenlade/Ascheraum auftreten. Dies hat keinen Einfluss auf Funktion und Lebensdauer des Kessel.
1.4
Funktionsprüfung
Die Funktion der Anlage und der Sicherheitseinrichtungen ist laut EN 12828 und ÖNORM B8131 jährlich von
einem Fachmann (Installateur, Heizungsbauer) überprüfen und bestätigen zu lassen.
In Intervallen von 2 Jahren ist lt. ÖNORM H 5195-1 eine Überprüfung des Zustandes des Heizungswassers (siehe
Installationsanleitung FireWIN – Heizungswasser) von einem Heizungsfachmann (Installateur) erforderlich, um
Korrosionsschäden und Ablagerungen in der Heizungsanlage und am Heizkessel zu verhindern. Für Heizungs-
anlagen mit mehr als 1.500 Liter Heizungswasser (z. B. Anlagen mit installierten Pufferspeichern) ist die Über-
prüfung einmal jährlich erforderlich.
Bei Arbeiten, die eine Veränderung des Wasserinhaltes der Heizungsanlage mit sich ziehen, ist im Zeitraum von
4 bis 6 Wochen eine Überprüfung des Heizungswassers durchführen zu lassen.
Korrosionsschäden und Ablagerungen die durch nicht entsprechendes Heizungswasser entstehen, fallen nicht
unter Garantie und Gewährleistung.
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