Hydraulik
Befüllung
Befüllung
Elektrische Leitfähigkeit und Wasser-
härte
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25. Befüllen der Heizungsanlage / Siphon
Vor der Inbetriebnahme sind alle hydraulischen Verrohrungen einer
Achtung
Dichtigkeitsprüfung zu unterziehen
Bei Undichtigkeiten besteht Gefahr des Wasseraustritts mit Sach-
schäden.
Prüfdruck heizwasserseitig max. 4 bar
Vor der Prüfung die Absperrhähne im Heizkreis zum Gerät absperren,
da das Sicherheitsventil (Zubehör) sonst bei 3 bar öffnet. Das Gerät
ist werkseitig bereis mit 4,5 bar auf Dichtigkeit geprüft.
Aufbereitung des Heizungswassers in Anlehnung an VDI 2035:
Als Füll- bzw. Ergänzungswasser darf Trinkwasser verwendet werden, wenn die
Grenzwerte gemäß Tabelle 1 eingehalten werden. Ansonsten muss mittels Entsal-
zung entsprechend aufbereitet werden.
Entspricht die Wasserqualität nicht den geforderten Werten, entfällt die Gewährlei-
stung für die wasserseitigen Systemkomponenten.
Als Verfahren zur Wasseraufbereitung ist nur Entsalzung zulässig!
Achtung
Die Anlage ist vor der Inbetriebnahme gründlich zu spülen. Um den Sauerstoffeintrag
so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, mit Leitungswasser zu spülen und
dieses Wasser dann für die Wasseraufbereitung zu verwenden (Schmutzfilter vor
Ionentauscher schalten).
Heizwasseradditive wie Frostschutzmittel oder Inhibitoren sind nicht
Achtung
zugelassen, da diese Schäden am Heizwasserwärmetauscher verur-
sachen können. Zusatzstoffe zur Alkalisierung können zur pH-Wert
Stabilisierung von einem Fachmann der Wasseraufbereitung verwen-
det werden.
Um Korrosionsschäden am Aluminium-Heizwasserwärmetauscher zu vermeiden,
muss der pH-Wert des Heizungswassers zwischen 6,5 und 9,0 liegen!
Bei Mischinstallationen ist gemäß VDI 2035 ein pH-Wert von 8,2 bis
Achtung
9,0 einzuhalten!
Der pH-Wert ist 8-12 Wochen nach der Inbetriebnahme nochmals zu kontrollieren, da
er sich durch chemische Reaktionen unter Umständen verschieben kann. Wenn er
nach 8-12 Wochen nicht in diesem Bereich liegt, sind Maßnahmen zu treffen.
Anforderung Heizwasserqualität bezogen auf das ganze Heizsystem
Grenzwerte in Abhängigkeit des spez. Anlagenvolumens VA
V
A
Gesamthärte /
Summe Erdalkalien
[kW]
[°dH]
[mol/m³] LF [µS/cm] [°dH]
1
≤ 50
≤ 16,8
2 50-200 ≤ 11,2
3 200-600 ≤ 8,4
4 ≤ 600
≤ 0,11
3)
Die gesamte Füll- und Ergänzungswassermenge über die Laufzeit des Gerätes darf das Dreifache des Nennvolumens der
Heizungsanlage nicht überschreiten.
Bei Mehrkesselanlagen ist gemäß VDI 2035 die max. Nennwärmeleistung des kleinsten Wärmeerzeugers einzusetzten
1)
salzhaltig < 800 µS/cm
2)
salzarm < 100 µS/cm
3)
< 0,11°dH empfholener Normwert, Grenze bis < 1°dH zulässig
Tabelle 1
(VA = Anlagenvolumen / max. Nennwärmeleistung1))
Umrechnung Gesamthärte: 1 mol/m³ = 5,6 °dH = 10°fH
≤ 20 l/kW
V
> 20 l/kW und < 50 l/kW
A
Leitfähig-
Gesamthärte /
keit
2)
Summe Erdalkalien
bei 25°C
[mol/m³] LF [µS/cm] [°dH]
≤ 3,0
< 800
≤ 11,2
≤ 2
≤ 8,4
≤ 1,5
≤ 1,5
< 100
≤ 0,11
3)
≤ 0,02
≤ 0,02
≤ 0,11
≤ 0,02
3)
V
≥ 50 l/kW
A
Leitfähig-
Gesamthärte /
keit
2)
Summe Erdalkalien
bei 25°C
[mol/m³]
≤ 2
< 800
≤ 0,11
≤ 0,02
3)
≤ 0,11
≤ 0,02
3)
< 100
≤ 0,11
3)
≤ 0,02
≤ 0,11
≤ 0,02
3)
Leitfähig-
keit
2)
bei 25°C
LF [µS/cm]
< 800
< 100
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