Einbau
Sicherheitsabstand bei Nischenverkleidung
Zwischen Nischenverkleidung und Ausschnitt in der Arbeitsplatte muss ein Min-
destabstand von 50 mm eingehalten werden.
Dieser Abstand ist nur erforderlich, wenn das Material der Nischenverkleidung
aus Holz oder anderen brennbaren Materialien besteht. Bei nicht brennbaren Ma-
terialien (Metall, keramische Fliesen oder ähnliches) kann dieses Mass um die Ma-
terialstärke der Nischenverkleidung unterschritten werden. Durch hohe Tempera-
turen kann eine Zerstörung oder Veränderung der Materialien auftreten
Flächenbündige Kochfelder
Rahmen-/Facettenkochfelder
a Mauerwerk
b Nischenverkleidung
c Wandabschlussleiste
d Arbeitsplatte
e Ausschnitt in der Arbeitsplatte
f 50 mm Mindestabstand
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