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HP OfficeJet 3830 Serie Bedienungsanleitung Seite 20

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Erklärung zur beschränkten Gewährleistung für HP Drucker
HP Produkt
Softwaremedien
Drucker
Druckpatronen
Druckköpfe (gilt nur für Produkte, deren Druckkopf vom
Kunden ausgewechselt werden kann)
Zubehör
A. Umfang der beschränkten Gewährleistung
1. Hewlett-Packard (HP) gewährleistet dem Endkunden, dass die oben genannten HP Produkte während des oben genannten Gewährleistungszeit-raums
frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Der Gewährleistungszeitraum beginnt mit dem Kaufdatum.
2. Bei Softwareprodukten gilt die eingeschränkte Garantie von HP nur für die Nichtausführung von Programmieranweisungen. HP übernimmt keine
Garantie dafür, dass die Verwendung jeglicher Produkte unterbrechungsfrei bzw. ohne Fehler verläuft.
3. Die beschränkte Gewährleistung von HP gilt nur für Mängel, die sich bei normaler Benutzung des Produkts ergeben, und erstreckt sich nicht auf
Fehler, die durch Folgendes verursacht wurden:
a. Unsachgemäße Wartung oder Abänderung des Produkts;
b. Software, Druckmedien, Ersatzteile oder Verbrauchsmaterial, die nicht von HP geliefert oder unterstützt werden;
c. Betrieb des Produkts, der nicht den technischen Daten entspricht;
d. Unberechtigte Abänderung oder falsche Verwendung.
4. Bei HP Druckerprodukten wirkt sich die Verwendung einer nicht von HP hergestellten bzw. einer aufgefüllten Patrone nicht auf die Garantie für den
Kunden bzw. auf jegliche Unterstützungsverträge mit dem Kunden aus. Wenn der Ausfall bzw. die Beschädigung des Druckers jedoch auf die
Verwendung einer nicht von HP hergestellten bzw. einer aufgefüllten Patrone oder einer abgelaufenen Tintenpatrone zurückzuführen ist, stellt HP für die
Wartung des Druckers bei diesem Ausfall bzw. dieser Beschädigung die standardmäßigen Arbeits- und Materialkosten in Rechnung.
5. Wenn HP während des jeweils zutreffenden Gewährleistungszeitraums von einem Schaden an einem unter die Gewährleistung von HP fallenden
Produkt in Kenntnis gesetzt wird, wird das betreffende Produkt nach Wahl von HP entweder repariert oder ersetzt.
6. Sollte HP nicht in der Lage sein, ein fehlerhaftes, unter die Gewährleistung fallendes Produkt zu reparieren oder zu ersetzen, erstattet HP innerhalb
eines angemessenen Zeitraums nach Benachrichtigung über den Schaden den vom Endkunden bezahlten Kaufpreis für das Produkt zurück.
7. HP ist erst dann verpflichtet, das mangelhafte Produkt zu reparieren, zu ersetzen oder den Kaufpreis zurückzuerstatten, wenn der Endkunde dieses an
HP zurückgesandt hat.
8. Ersatzprodukte können entweder neu oder neuwertig sein, solange sie über mindestens denselben Funktionsumfang verfügen wie das zu ersetzende
Produkt.
9. HP Produkte können aufgearbeitete Teile, Komponenten oder Materialien enthalten, die in der Leistung neuen Teilen entsprechen.
10. Die Erklärung zur beschränkten Gewährleistung von HP gilt in jedem Land, in dem die aufgeführten Produkte von HP vertrieben werden.
Weitergehende auf der Gewährleistung beruhende Dienstleistungen (z.B. Vor-Ort-Service) können mit jeder autorisierten HP Serviceeinrichtung in den
Ländern vereinbart werden, in denen das Produkt durch HP oder einen autorisierten Importeur vertrieben wird.
B. Einschränkungen der Gewährleistung
WEDER HP NOCH DESSEN ZULIEFERER ÜBERNEHMEN ÜBER DAS NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGE AUSMASS HINAUS ANDERE
AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT,
ZUFRIEDEN STELLENDEN QUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
C. Haftungsbeschränkung
1. Sofern durch die geltende Gesetzgebung keine anderen Bestimmungen festgelegt sind, stehen dem Endkunden über die in dieser
Gewährleistungsvereinbarung genannten Leistungen hinaus keine weiteren Ansprüche zu.
2. IN DEM NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN MASS UND MIT AUSNAHME DER IN DIESER GEWÄHRLEISTUNGSVEREINBARUNG
AUSDRÜCKLICH ANGEGEBENEN VERPFLICHTUNGEN SIND WEDER HP NOCH DESSEN ZULIEFERER ERSATZPFLICHTIG FÜR DIREKTE,
INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUF DER GRUNDLAGE VON VERTRÄGEN,
UNERLAUBTEN HANDLUNGEN ODER ANDEREN RECHTSTHEORIEN GELTEND GEMACHT WERDEN UND OB HP ODER DESSEN ZULIEFERER
VON DER MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS UNTERRICHTET WORDEN SIND.
D. Geltendes Recht
1. Diese Gewährleistungsvereinbarung stattet den Endkunden mit bestimmten Rechten aus. Der Endkunde hat unter Umständen noch weitere Rechte, die
in den Vereinigten Staaten von Bundesstaat zu Bundesstaat, in Kanada von Provinz zu Provinz, und allgemein von Land zu Land verschieden sein
können.
2. Soweit diese Gewährleistungsvereinbarung nicht dem geltenden Recht entspricht, soll sie als dahingehend abgeändert gelten, dass die hierin
enthaltenen Bestimmungen dem geltenden Recht entsprechen. Unter dem geltenden Recht treffen bestimmte Erklärungen und Einschränkungen dieser
Gewährleistungsvereinbarung möglicherweise nicht auf den Endkunden zu. In einigen US-Bundesstaaten und in einigen anderen Ländern (sowie in
einigen kanadischen Provinzen):
a. werden die Rechte des Verbrauchers nicht durch die Erklärungen und Einschränkungen dieser Gewährleistungsvereinbarung beschränkt (z.B. in
Großbritannien);
b. ist ein Hersteller nicht berechtigt, solche Erklärungen und Einschränkungen durchzusetzen;
c. verfügt ein Endkunde über weitere Gewährleistungsansprüche; insbesondere kann die Dauer stillschweigender Gewährleistungen durch das
geltende Recht geregelt sein und darf vom Hersteller nicht eingeschränkt werden, oder eine zeitliche Einschränkung der stillschweigenden
Gewährleistung ist zulässig.
3. DURCH DIESE GEWÄHRLEISTUNGSVEREINBARUNG WERDEN DIE ANSPRÜCHE DES ENDKUNDEN, DIE DURCH DAS IN DIESEN LÄNDERN
GELTENDE RECHT IM ZUSAMMENHANG MIT DEM KAUF VON HP PRODUKTEN GEWÄHRT WERDEN, NUR IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN
RAHMEN AUSGESCHLOSSEN, EINGESCHRÄNKT ODER GEÄNDERT. DIE BEDINGUNGEN DIESER GEWÄHRLEISTUNGS-VEREINBARUNG
GELTEN ZUSÄTZLICH ZU DEN GESETZLICHEN ENDKUNDENRECHTEN.
Als Anlage finden Sie die Namen und Adressen der jeweiligen HP Gesellschaft, die in Ihrem Land die HP Herstellergarantie gewährt.
Deutschland: Hewlett-Packard GmbH, Herrenberger Straße 140, D-71034 Böblingen
Österreich: Hewlett-Packard Ges.m.b.H., Wienerbergstrasse 41, A-1 120 Wien
Luxemburg: Hewlett-Packard Luxembourg SCA, Vegacenter 75, Parc d'Activités Capellen, L-8308 Capellen
Belgien: Hewlett-Packard Belgium BVBA/SPRL, Hermeslaan 1A, B-1831 Brüssel
Deutschland und Österreich:
Über die Herstellergarantie hinaus haben Sie gegebenenfalls Mängelansprüche gegenüber Ihrem Verkäufer aus dem Kaufvertrag, die durch diese
Herstellergarantie nicht eingeschränkt werden.
Luxemburg:
Über die Herstellergarantie hinaus haben Sie gegebenenfalls gesetzliche Ansprüche gegenüber Ihrem Verkäufer aus dem Kaufvertrag, die durch diese
Herstellergarantie nicht eingeschränkt werden. Insbesondere werden für Verbraucher folgende gesetzliche Bestimmungen von der Herstellergarantie nicht
berührt: Gesetz vom 21. April 2004 bezüglich der Vertragsmäßigkeit von Verbrauchsgütern und gesetzliche Bestimmungen des Zivilgesetzbuches bezüglich der
Garantie. Die gesetzliche Garantie nach dem Gesetz vom 21. April 2004 ist auf zwei Jahre ab der Lieferung des Verbrauchgutes befristet.
Belgien:
Sie haben gegebenenfalls zusätzliche Ansprüche gegenüber Ihrem Verkäufer aus dem Kaufvertrag, die durch diese HP Herstellergarantie nicht eingeschränkt
werden.
20
Dauer der beschränkten Gewährleistung
90 Tage
Technischer Support per Telefon: 1 Jahr weltweit Teile und
Arbeit: 90 Tage in den USA und Kanada (außerhalb der USA und
Kanada 1 Jahr oder Zeitraum gemäß geltenden lokalen Gesetzen)
Bis die HP Tinte verbraucht oder das auf der Druckpatrone
angegebene Enddatum für die Garantie erreicht ist, je nachdem,
welcher Fall zuerst eintritt. Diese Garantie gilt nicht für
nachgefüllte, nachgearbeitete, recycelte, zweckentfremdete
oder in anderer Weise manipulierte HP Tintenprodukte.
1 Jahr
1 Jahr (wenn nicht anders angegeben)
HP Herstellergarantie

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