FAHREN AUF ÖFFENTLICHEN STRAßEN
10
10.1
Allgemeines
Eine vorschriftsmäßige Beleuchtungsanlage, Kenntlichmachung und Ausrüstung
sind am Gerät erforderlich, wenn es auf öffentlichen Straßen transportiert werden
soll. Die landesüblichen gültigen Gesetze und Vorschriften für das Fahren auf öf-
fentlichen Straßen müssen beachtet werden.
10.2
Vorbereitung für das Fahren auf öffentlichen Straßen
Vor jeder Fahrt auf öffentlichen Straßen müssen folgende Baugruppen und Si-
cherheitseinrichtungen auf Funktion geprüft und gemäß dieser Betriebsanleitung
benutzt bzw. bedient werden:
Absperrventile
Tiefeneinstellung Fahrwerk
Beleuchtungsanlage
Steuergeräte Traktor
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1
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Fahren auf öffentlichen Straßen
Rahmen in die halbgedrehte Stellung =
Mittelstellung drehen.
Absperrventile (2) der Drehzylinder (1)
schließen.