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BRP ski-doo MXZ 120 2024 Bedienungsanleitung Seite 56

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BEDINGUNGEN FÜR DIE ÜBERNAHME DER GARANTIE
Die Garantie gilt nur dann, wenn jede der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
• Der Ski-Doo-Motorschlitten des Modelljahres 2024 muss vom ersten Eigner neu
und ungebraucht von einem Ski-Doo-Vertragshändler erworben werden, der
dazu autorisiert ist, Ski-Doo-Produkte in dem Land, in dem der Verkauf erfolgt, zu
vertreiben.
• Die von BRP vorgeschriebenen Inspektionen vor der Lieferung muss abges-
chlossen und dokumentiert sein;
• Das Produkt muss ordnungsgemäß von einem Ski-Doo-Vertragshändler registri-
ert werden.
• Der Ski-Doo-Motorschlitten des Modelljahres 2024 muss im EWR von einem Ein-
wohner des EWR bzw. in der GUS von einem Einwohner der darin enthaltenen
Länder bzw. in der Türkei einem Einwohner der Türkei erworben werden.
• Zur Übernahme der Gewährleistung müssen die in der Bedienungsanleitung bes-
chriebenen routinemäßigen Wartungsarbeiten in den richtigen Zeitabständen
ausgeführt werden. BRP behält sich das Recht vor, die Garantie nur dann zu
übernehmen, wenn eine Prüfung ergeben hat, dass die Wartungsarbeiten ord-
nungsgemäß ausgeführt wurden.
BRP wird diese eingeschränkte Garantie gegenüber einem Eigentümer bei privater
Nutzung oder bei gewerblicher Nutzung nicht übernehmen, wenn eine der vorstehen-
den Bedingungen nicht erfüllt ist. Solche Einschränkungen sind erforderlich, damit
BRP sowohl die Sicherheit seiner Produkte als auch die Sicherheit seiner Kunden und
der Öffentlichkeit schützen kann.
VORAUSSETZUNGEN ZUM ERHALT DER
GARANTIEÜBERNAHME
Der Kunde muss den Gebrauch des Motorschlittens bei Auftreten einer Störung ein-
stellen. Der Kunde muss innerhalb von zwei (2) Monaten nach Auftreten eines Mate-
rial-
oder
Herstellungsfehlers
Vertriebspartner davon Mitteilung machen und ihm Zugang zu dem Fahrzeug ver-
schaffen und damit Gelegenheit zu einer Reparatur geben. Der Kunde muss seinem
Motorschlitten-Vertragshändler/Vertriebspartner einen Nachweis für den Kauf des
Fahrzeugs vorlegen und vor der Reparatur das Reparaturformular unterschreiben, um
die Garantie zu validieren. Alle infolge dieser beschränkten Garantie ausgetauschten
Teile gehen in das Eigentum von BRP über.
Die Meldefrist richtet sich nach anwendbarer nationaler und lokaler Gesetzgebung in
Ihrem Land.
VERPFLICHTUNGEN VON BRP IN BEZUG AUF
GARANTIELEISTUNGEN
Sofern gesetzlich zugelassen, verpflichtet sich BRP unter dieser Garantie einzig und
allein, nach eigenem Ermessen und ohne Material- oder Arbeitszeit zu berechnen,
Teile zu reparieren, die bei normaler Verwendung, Wartung oder normalem Service
Schäden aufweisen, bzw. diese Teile gegen neue Ski-Doo-Originalteile durch einen
Ski-Doo-Vertragshändler auszutauschen und zwar für den hier beschriebenen Garan-
tiezeitraum und unter den hier beschriebenen Bedingungen. BRPs Verantwortung
beschränkt sich auf die Durchführung der notwendigen Reparaturen oder das notwen-
dige Austauschen von Teilen. Ansprüche bei einer Garantieverletzung können nicht
dazu führen, dass der Verkauf des Motorschlittens an den Eigner aufgehoben bzw. das
vom Verkauf zurückgetreten wird. Sie haben u. U. andere gesetzlich vorgeschriebene
Rechte, die von Land zu Land unterschiedlich sein können.
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einem
BRP
Motorschlitten-Vertragshändler/

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