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BRP ski-doo MXZ 120 2024 Bedienungsanleitung Seite 54

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BESCHRÄNKTE GARANTIE VON BRP FÜR DIE
EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT
UND DIE GEMEINSCHAFT UNABHÄNGIGER
STAATEN (GUS) SOWIE DIE TÜRKEI: 2024 SKI-
DOO® SNOWMOBILES
UMFANG DER BESCHRÄNKTEN GARANTIE
Die Bombardier Recreational Products Inc. („BRP" )* garantiert, dass ihre Ski-Doo-
Motorschlitten des Modelljahres 2024, die durch Händler, die von BRP die Berechti-
gung für den Vertrieb von Ski-Doo-Motorschlitten erhalten haben („Ski-Doo Vertrag-
shändler") in Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR")
(welcher sich aus den Mitgliedsstaaten der EU sowie Großbritannien, Norwegen,
Island und Liechtenstein zusammensetzt) sowie den Mitgliedsstaaten der Gemein-
schaft Unabhängiger Staaten (einschließlich Ukraine und Turkmenistan) („GUS")
sowie der Türkei verkauft wurden, für den nachstehend beschriebenen Zeitraum und
unter den nachfolgenden Bedingungen frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern
sind.
Nicht-werkseitig installierte Teile und Zubehör sind unter dieser beschränkten
Gewährleistung nicht abgedeckt. Hinweise entnehmen Sie bitte dem Text zur bes-
chränkten Gewährleistung für die entsprechenden Teilen und das Zubehör.
Diese beschränkte Garantie verliert ihre Gültigkeit, wenn: (1) der Motorschlitten zum
Fahren von Rennen oder für andere Aktivitäten im Rahmen von Wettbewerben
benutzt wird, selbst wenn es sich um eine solche Verwendung durch den vorherigen
Eigentümer handelt, oder (2) der Motorschlitten dahingehend verändert wurde, dass
seine Bedienung, seine Leistung oder seine Lebensdauer beeinträchtigt wurde oder
der Motorschlitten für andere als von BRP vorgesehene Zwecke verändert wurde.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
SOFERN GESETZLICH ZUGELASSEN, WIRD DIESE GARANTIE AUS-
DRÜCKLICH GEWÄHRT UND ERSETZT ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER
STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH DER NICHTEIN-
SCHRÄNKUNG IRGENDEINER GARANTIE DER MARKTFÄHIGKEIT ODER
EIGNUNG FÜR EINEN BESONDEREN ZWECK. IN DEM UMFANG, IN DEM
SIE NICHT WIDERRUFEN WERDEN KÖNNEN, SIND DIE STILLSCHWEI-
GENDEN GARANTIEN IN IHRER DAUER AUF DIE DAUER DER AUS-
DRÜCKLICHEN
GARANTIEN
BESCHRÄNKT.
NEBEN-
UND
FOLGESCHÄDEN SIND VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN. IN EINI-
GEN LÄNDERN SIND DIE OBEN GENANNTEN ABLEHNUNGSERKLÄRUN-
GEN,
BESCHRÄNKUNGEN
UND
HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
NICHT
ZULÄSSIG, SODASS DIESE FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT GELTEN.
DIESE GARANTIE GIBT IHNEN BESTIMMTE RECHTE, UND SIE KÖNNEN
AUCH SONSTIGE GESETZLICH VORGESCHRIEBENE RECHTE HABEN, DIE
VON LAND ZU LAND VERSCHIEDEN SEIN KÖNNEN.
Weder der Ski-Doo-Vertragshändler noch eine sonstige Person ist berechtigt, eine
Beteuerung, Geltendmachung oder Garantie in Bezug auf das Produkt zu erklären,
die nicht in dieser beschränkten Garantie enthalten ist. Falls dies jedoch erfolgt ist,
wird sie gegenüber BRP nicht durchsetzbar sein.
BRP behält sich das Recht vor, diese Garantie jederzeit zu modifizieren, wobei vorge-
setzt wird, das eine solche Modifizierung nicht die anwendbaren Garantiebedingun-
gen für die Produkte ändert, die während der Wirksamkeit dieser Garantie verkauft
wurden.
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