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300er Serie™, cannon™, cannonlink™, humminbirdPc™, humminbird™, Interlink™, Wea-
therSense™ and X-Press™ sind durch oder eingetragene Warenzeichen von humminbird®
gesetzlich geschützt.
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UMWelTBeZOGene aUSSaGe
es ist die absicht von humminbird® verantwortlich zu handeln und im einklang mit den
bekannten und für Umweltschutz notwendigen Vorschriften zu sein.
(von engl. Waste electrical and electronic equipment, deutsch elektro- und elektronikalt-/
schrottgeräte) ist die eG-Richtlinie 2002/96/eG zur Reduktion der zunehmenden Menge
an elektronikschrott aus nicht mehr benutzten elektro- und elektronikgeräten. Ziel ist das
Vermeiden, Verringern sowie umweltverträgliche entsorgen der zunehmenden Mengen
an elektronikschrott durch eine erweiterte herstellerverantwortung. Die eU-Richtlinie ist
im januar 2003 in kraft getreten. In Deutschland trat am 16. März 2005 das elektro- und
elektronikgerätegesetz (elektroG) in kraft, das neben der Weee auch die eU-Direktive RohS
(Mengenbeschränkung bestimmter Schadstoff e in elektro- und elektronikgeräten) in deut-
sches Recht umsetzte.
Weee-kennZeIchnUnG:
1.
jeder hersteller muss durch die kennzeichnung des Geräts eindeutig zu identifi zieren
sein.
2.
Das Symbol für die getrennte Sammlung von elektro- und elektronikgeräten stellt eine
durchgestrichene abfalltonne auf Rädern dar.
3.
es ist außerdem ein hinweis auf dem Produkt anzubringen, dass das Gerät nach dem 13.
august 2005 - in Deutschland nach dem 23. März 2006 in Verkehr gebracht wurde.
■
durch das Datum der herstellung bzw. des Inverkehrbringens
■
durch die kennzeichnung des Balkens unter der durchkreuzten abfalltonne
DIe Weee-RIchTlInIe
RÜckGaBe elekTRO UnD elekTROnISchen GeRÄTe
nutzer von elektro- und elektronikgeräten sind verplichtet, die altgeräte getrennt zu sam-
meln. elektro(nik)-altgeräte dürfen nicht gemeinsam mit dem unsortierten Siedlungsabfall
(hausmüll) beseitigt werden. Die getrennte Sammlung ist Voraussetzung für die Wieder-
verwendung, das Recycling und die Verwertung von elektro(nik)-altgeräten, wodurch eine
Ressourcenschonung gewährleistet wird. elektro(nik)-altgeräte aus privaten haushalten
können kostenlos zurückgegeben werden. für die Rückgabe Ihres altgerätes nutzen Sie bit-
te die Ihnen zur Verfügung stehenden länderspezifi schen Rückgabe- und Sammelsysteme.
elektro(nik)-Geräte, die mit einem der nachfolgenden Symbole gekennzeichnet sind, dürfen
gemäß eU-Richtlinie nicht mit dem Siedlungsabfall (hausmüll) entsorgt werden.
ANMERKUNG: Illustrationen in diesem Handbuch können von Ihrem Gerät abwei-
chen und anders ausschauen, aber die Funktionalität Ihres Gerätes wird ebenso
fungieren.
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