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Gewährleistung - Backcountry Rider Bionicon Benutzerhandbuch

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Gewährleistung:
Mit dem Kauf eines Bionicon Fahrrads haben sie sich für ein hoch wertiges Qualitätsprodukt entschieden.
Gemäß der Änderung des Gewährleistungsrecht vom 01.01.2002 steht dem Endverbraucher die gesetzliche
Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer zu. Diese beginnt m it der Übergabe des Fahrrades durch den
Fachhändler. Bitte heften Sie die Kaufunterlagen zum Nachweis de s Kaufdatums vollständig ab.
Zusätzlich besteht eine so genannte Umkehr der Beweislast für ei nen Zeitraum von sechs Monaten ab
Kaufdatum. Das heißt, dass es am Verkäufer ist, beim Auftreten e ines Fehlers, zu beweisen, dass der Fehler
zum Zeitpunkt des Kaufes noch nicht vorhanden war und nicht durc h unsachgemäßen Gebrauch,
funktionsbedingten Verschleiß oder Missbrauch entstanden ist.
Von der Gewährleistung ausgenommen:
- Schäden, die durch unsachgemäße oder mangelhafte Pflege und nic ht fachmännisch durchgeführte
Reparaturen und Umbauten entstehen. Pflegehinweise finden sie in dieser Bedienungsanleitung.
- Alle Teile des Fahrrades, die einem funktionsbedingten Verschleiß unterliegen, soweit es sich nicht um
Produktions- oder Materialfehler handelt.
Reparaturen, die unter Einsatz von Gebrauchtteilen erfolgen, ode r Schäden, die daraus resultieren.
- Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch und/ oder höhere Gewa lt entstehen. Informationen hierzu
finden sie in diesem Handbuch
- Schäden, die aus dem wettkampfmäßigen Gebrauch des Produktes re sultieren, oder auf Sprünge
zurückzuführen sind.
- Unfallschäden oder sonstige außergewöhnliche Einwirkungen von a ußen, soweit diese nicht auf
Produktionsfehler zurückzuführen sind.
- Nachträgliche Anbauten, die zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zu m Lieferumfang gehörten, oder Schäden,
die durch die nicht fachmännisch durchgeführte Montage dieser An bauten entstanden ist.
Gewährleistung
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