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Information nach § 16 und § 21 der Trinkwasserverordnung
In diesem Gebäude wird das Trinkwasser wie folgt nachbehandelt:
Art der Nachbehandlung:
Teilenthärtung / (Teilentkalkung)
Dosierung
Bezeichnung der Anlage:
Einbauort der Anlage:
Dosierung von silikathaltigen Stoffen
Zur Minimierung der Korrosivität des Trinkwassers und
zur Vermeidung erhöhter Schwermetallkonzentrationen
Silikat-Konzentration ihres Wassers ca.
Max. zulässige Zugabe gem. Trinkwassserverordnung: 15 mg/l berechnet als SiO
Dosierung von phosphathaltigen Stoffen
Zur Minimierung der Verkalkungsneigung, der Korrosivität des Trinkwassers und
zur Vermeidung erhöhter Schwermetallkonzentrationen
Phosphat-Konzentration ihres Wassers ca.
Max zulässige Zugabe gem. Trinkwasserverordnung: 2,2 mg/l berechnet als P
Dosierung zur Einstellung des pH-Wertes
Zur Minimierung der Korrosivität des Trinkwassers und
zur Vermeidung erhöhter Schwermetallkonzentrationen
pH-Wert ihres Wassers
Grenzwert gem. TrinkwV: grösser 6,5 und kleiner 9,5
Dosierung von Natriumhypochlorit- oder Chlordioxid-Lösung
Zur Erhöhung der Trinkwasserhygiene
Chlor -
Max zulässige Zugabe gem. TrinkwV: 0,3 mg/l Chlor bzw. 0,2 mg/l Chlordioxid
Teilenthärtung des Trinkwassers durch Ionenaustausch gegen Natrium
Zur Minimierung der Verkalkungsneigung
Härtebereich Ihres Wassers:
Natriumkonzentration Ihres Wassers ca. :
Max zulässige Konzentration gem. Trinkwasserverordnung: 200 mg/l
Firma:
Datum der letzten Wartung :
50
Info Trinkwasserverordnung
Chlordioxid - Konzentration ihres Wassers, ca.
mg/l
(berechnet als SiO
2
mg/l
(berechnet als P)
mg/l
Weich (kleiner 8,4 °dH)
Mittel (8,4°dH – 14,0°dH)
mg/l
)
2