Teil 2
Beleuchtung und Dynamo/Gepäckträger
Die Beleuchtungsanlage entspricht den Anforderungen der StVZO. Die Bauteile sind vom Lichttechnischen
Institut geprüft und tragen die Nummer der "Allgemeinen Bauartgenehmigung" in Verbindung mit einer
Schlangenlinie (z.B. ~K 10490). Die Beleuchtungsanlage muss auch bei Tage funktionsfähig sein.
Höhen-Einstellung des Scheinwerfers vor einer Wand:
Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass der Lichtkegel in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur noch
halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt (Bild 7).
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LED Scheinwerfer und LED Rücklichter sind so konstruiert, dass die Leuchtmitteleinheit nicht gewechselt
werden kann. Somit ist es notwendig, die komplette Lampe zu wechseln. (Lebensdauer einer Glühlampe 100
Stunden; Lebensdauer einer LED 50.000 Stunden)
Halten Sie zum Einschalten der Beleuchtung immer an
Sollte eine der zwei Beleuchtungseinrichtungen ausfallen, sind diese umgehend zu erneu-
ern. Sehen und gesehen werden, ist das wichtigste Leitprinzip.
Beachten Sie beim Wechseln der Leuchten die mitgelieferten Beschreibungen der
Hersteller.
Sie können auch unseren Service über die Service-Hotline dazu befragen.
16 - Beleuchtung und Dynamo
z. B. 0,8 m
Nabendynamo
Ist Ihr Fahrrad mit einem Nabendynamo (Bild 8)
ausgestattet wird die Lichtanlage durch Betätigen des
Schalters je nach Ausstattung am Scheinwerfer oder
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am Lenkerschalter betätigt.
5 m
Scheinwerfermitte
Mitte des Lichtkegels
0,4 m