Allgemeines
2.2 Richtlinien
Leitungsschirme und nicht benutzte Adern von Leistungsleitungen müssen auf PE-
Potenzial gelegt werden.
Bei Nichtbeachtung können lebensgefährliche Berührspannungen entstehen.
VORSICHT
In ungeerdeten Netzen und in Netzen mit geerdetem Außenleiter und einer Netzspannung
>600 V AC sind anlagenseitig Maßnahmen zu ergreifen, um auftretende Überspannungen
auf die Überspannungskategorie II nach IEC 61800-5-1 zu begrenzen.
2.2
Richtlinien
Folgende EG-Richtlinien müssen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) durch den
Schaltschrank erfüllt werden:
Tabelle 2- 1 Richtlinien
Richtlinie
2006/95/EG
2004/108/EG
2.3
Normen
Hinweis
Die in der nachfolgenden Tabelle gelisteten Normen sind unverbindlich und erheben keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Die gelisteten Normen sind keine zugesicherte
Produkteigenschaft.
Verbindliche Aussagen sind ausschließlich in der Konformitätsbestätigung enthalten.
Tabelle 2- 2 Wesentliche anwendungsrelevante Normen in der Reihenfolge: EN, IEC/ISO, DIN, VDE
Normen*
Titel
EN 1037
Sicherheit von Maschinen; Vermeidung von unerwartetem Anlauf
ISO 14118
DIN EN 1037
EN ISO 9001
Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen
ISO 9001
DIN EN ISO 9001
12
WARNUNG
Beschreibung
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten betreffend elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung
innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (Niederspannungsrichtlinie)
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.12.2004 zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für die elektromagnetische Verträglichkeit und zur
Aufhebung der Richtlinie 89/336/EWG (EMV-Richtlinie)
Schaltschrankbau und EMV
Betriebsanleitung, 05/2010, A5E00427406A