Für alle Arbeiten sind nur Personen zugelassen, von de-
nen zu erwarten ist, dass sie diese Arbeiten zuverlässig
ausführen. Personen, deren Reaktionsfähigkeit z. B.
durch Drogen, Alkohol oder Medikamente beeinflusst ist,
sind nicht zugelassen.
In dieser Betriebsanleitung werden die im Folgenden
aufgeführten Qualifikationen der Personen für die ver-
schiedenen Aufgaben benannt:
Bediener:
Der Bediener ist in einer Unterweisung durch den Betrei-
ber über die ihm übertragenen Aufgaben und möglichen
Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet
worden. Aufgaben, die über die Bedienung im Normal-
betrieb hinausgehen, darf der Bediener nur ausführen,
wenn dies in dieser Betriebsanleitung angegeben ist und
der Betreiber ihn ausdrücklich damit betraut hat.
Fachpersonal:
Das Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbil-
dung, Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis der ein-
schlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, die
ihm übertragenen Arbeiten auszuführen und mögliche
Gefahren selbstständig zu erkennen und Gefährdungen
zu vermeiden.
Hersteller:
Bestimmte Arbeiten dürfen nur durch Fachpersonal des
Herstellers durchgeführt werden. Anderes Personal ist
nicht befugt, diese Arbeiten auszuführen. Zur Ausfüh-
rung der anfallenden Arbeiten unseren Kundenservice
kontaktieren.
2.4 Persönliche Schutzausrüstung
Die Persönliche Schutzausrüstung dient dazu, Personen
vor Beeinträchtigungen der Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit zu schützen. Das Personal muss während
der verschiedenen Arbeiten an und mit dem Sandstrahl-
gerät persönliche Schutzausrüstung tragen, auf die in
den einzelnen Abschnitten dieser Anleitung gesondert
hingewiesen wird.
Im folgenden Abschnitt wird die Persönliche Schutzaus-
rüstung erläutert:
Kopfschutz
Der Industriehelm schützt den Kopf gegen herabfal-
lende Gegenstände und Anstoßen an feststehenden
Gegenständen.
Gehörschutz
Der Gehörschutz schützt vor Gehörschäden durch
Lärm.
MSSG 105 A | Version 1.05
Atemschutz
Der Atemschutz schützt die Atemwege vor dem Ein-
dringen von Staub und kleinen Fremdkörpern.
Schutzbrille
Die Schutzbrille dient zum Schutz der Augen vor
umherfliegenden Teilen.
Schutzhandschuhe
Die Schutzhandschuhe dienen zum Schutz der
Hände vor scharfkantigen Bauteilen, sowie vor Rei-
bung, Abschürfungen oder tieferen Verletzungen.
Sicherheitsschuhe
Die Sicherheitsschuhe schützen die Füße vor Quet-
schungen, herabfallende Teile und Ausgleiten auf rut-
schigem Untergrund.
Arbeitsschutzkleidung
Arbeitsschutzkleidung ist eng anliegende Arbeitsklei-
dung, ohne abstehende Teile, mit geringer Reißfestig-
keit.
2.5 Allgemeine Sicherheitshinweise
Folgendes ist zu beachten:
- Halten Sie die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschrif-
ten sowie die sonstigen allgemein anerkannten sicher-
heitstechnischen, arbeitsmedizinischen Regeln und
die Unfallverhütungsvorschriften für druckluftbetrie-
bene Arbeitsmittel ein.
- Betreiben Sie das Sandstrahlgerät nicht in feuchter
oder nasser Umgebung.
- Betreiben und lagern Sie das Sandstrahlgerät niemals
in der Nähe von offenem Feuer oder Wärmequellen!
- Halten Sie das Sandstrahlgerät und ihr Arbeitsumfeld
stets sauber.
- Sorgen Sie für ausreichende Beleuchtung.
- Den Sandstrahl niemals auf Personen, Tiere oder ei-
gene Körperteile richten. Sandstrahlpartikel können
zu schweren Verletzungen führen.
- Halten Sie Kinder und nicht befugte Personen vom
Sandstrahlgerät fern.
- Füllen Sie den Behälter niemals mit Strahlmittel, so-
lange die Druckluftleitung noch am Sandstrahlgerät
angeschlossen ist.
Sicherheit
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