Sicherheit
2.2
Lasersicherheit
2.2.1
Laserklasse(n)
LASERKLASSEN DIESER MASCHINE
Die Laserschutzklasse charakterisiert das Gefährdungspotenzial, das von zugänglicher Laserstrahlung ausgeht.
Das Lasersystem entspricht der Klasse 2 gemäß EN 60825-1 "Sicherheit von Lasereinrichtungen".
Die eingebaute Laserquelle ist der Klasse 4 entsprechend EN 60825-1 und als solches gekennzeichnet. Im Betrieb ist die
Laserklasse 4 durch Schutzmaßnahmen an der Maschine nicht zugänglich.
DEFINITION DER LASERKLASSEN
Laserklasse 2
Bei Lasersystemen der Klasse 2 ist die zugängliche Laserstrahlung für die Haut ungefährlich. Diffuse Reflexionen des
Pilotlasers sowie eine kurzzeitige Bestrahlung (Einwirkungsdauer bis 0,25 Sekunden) der Augen sind aufgrund der
geringen Leistung ebenfalls ungefährlich.
Es ist jedoch möglich, den Lidschlussreflex zu unterdrücken und lange genug in den Klasse 2 Laser zu blicken, um eine
Verletzung des Auges auszulösen.
Laserklasse 4
Bei Lasern der Klasse 4 ist sowohl die direkte Strahlung als auch indirekte Streustrahlung gefährlich und kann
Verletzungen von Haut und Augen verursachen.
Bei Laser der Klasse 4 besteht darüber hinaus bei unsachgemäßer Anwendung eine Brand- und Explosionsgefahr, wenn
die Strahlung auf entsprechend brennbare Materialien tri. Es ist in der Verantwortung des Bedieners, erforderliche
Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, die eine Entzündung oder Explosion von Material durch den Laserstrahl sicher
ausschließen.
WARNUNG ZUR LASERSTRAHLUNG
Warnung Laser
Laser der Klasse 2
Laser der Klasse 2 sind bei kurzzeitiger Expositionsdauer (bis 0,25 Sekunden) für das Auge ungefährlich
und dürfen ohne weitere Schutzmaßnahmen betrieben werden. Werden natürliche Abwendreaktionen
oder der Lidschlussreflex unterdrückt, kann dies zu Irritationen der Augen führen.
–
Lidschlussreflex nicht unterdrücken.
–
Nicht direkt in den Laserstrahl starren.
–
Augen schließen und sich abwenden.
–
Den Laserstrahl niemals direkt und/oder mit optischen Instrumenten, wie zum Beispiel Objektiven,
betrachten.
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