Herunterladen Diese Seite drucken

Brunner WF 33 Aufbauanleitung Seite 29

Werbung

Wärmedämmung
Wärmedämmschichten (32/44/46/54) müssen Sie fugenlos und überlappend ausführen. Die Ausführung
muss sauber und abriebfest sein. Die planmäßige Lage muss dauerhaft sichergestellt sein. Dämmschichten
aus nicht abriebfesten Material müssen Sie entsprechend (z.B. mit Stahlblech) verkleiden. Sie dürfen nur zu-
gelassene Dämmstoffe verwenden (siehe "Zugelassene Wärmedämmstoffe"). Die in den Technischen Daten
angegebenen Dämmstärken zu Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen gelten nur für Bauteile mit ei-
nem Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) ≥ 0,4W/m²K. Bei einem U-Wert < 0,4W/m²K müssen Sie zu-
sätzliche Wärmedämmmaßnahmen vorsehen (siehe DIN 18896:2013-12).
Schutz der Gebäudewand
Bei den Gebäudewänden unterscheidet man in "zu schützende Wand" und "sonstige Wand".Bei zu schüt-
zenden Wänden müssen Sie die Wärmedämmschicht (32) und eine Vormauerung (33) einbauen. Die Vor-
mauerung muß bis zur Decken-Dämmschicht oder bis zur Verkleidung errichtet werden und mindestens 20
cm über das Verbindungsstück (39) hinausragen.
- zu schützende Wände sind Wände aus brennbaren Baustoffen oder die brennbare Baustoffe beinhalten
und alle Wände bei denen auf der der Feuerstätte abgewandten Seite brennbare Gegenstände angeordnet
sind ( z.B. Einbaumöbel, Holzvertäfelung).
- sonstige Wand (35), dazu zählen: Wände aus mineralischen Baustoffen wie Gasbeton, Ziegel, Kalksand-
stein usw. dicker als 10 cm. Bei sonstigen Wänden ist die Dämmschicht (32) ausreichend, eine Vormaue-
rung (33) ist nicht notwendig.
Schutz der Decke über der Feuerstätte
Reicht die Verkleidung eines Kamineinsatzes bis zur Gebäudedecke (43), so schützen Sie diese mit einer
ausreichend dicken Dämmschicht (44) wenn es sich um eine Decke aus brennbaren Baustoffen oder um tra-
gende Elemente handelt.
Schutz des Aufstellbodens
Beachten Sie die Masse der gesamten Ofenanlage. Sollte die Deckenlast nicht ausreichen, sehen Sie geeig-
nete Maßnahmen zur Lastverteilung vor.
Nischen für Brennstofflagerung
Die Oberflächentemperatur der Verkleidung darf in Nischen für die Brennstofflagerung 85 °C nicht über-
schreiten. Gewährleisten Sie dies durch geeignete Wandausführung oder Dämmung.
Warmluftaustritte / Luftgitter
Die Warmluftaustritte (41) müssen einen Mindestabstand von 50 cm zu Decken und 30 cm zu seitlich ange-
stellten Einbaumöbeln, brennbaren Stoffen oder tragenden Betonteilen einhalten. Luftgitter oder Luftausläs-
se an der höchsten Stelle der Verkleidung anordnen, um einen Wärmestau innerhalb der Verkleidung zu ver-
meiden. Luftgitter oder Luftauslässe so anordnen, das eine Reinigung problemlos möglich ist. Die erforder-
liche freie Fläche der Luftgitter ist u.a. von der Art der Nachheizfläche abhängig. Die Luftgitter oder Luftaus-
lässe so anordnen, dass diese nicht verstopfen können.
Aktive Hinterlüftung
Eine aktive Hinterlüftung ist ein ständig offener, nicht verschließbarer Schacht, Spalt oder Hohlraum, in dem
zum Schutz des Gebäudes oder brennbarer Bestandteile in Anbauwänden oder Aufstellflächen ein Teil der
durch eine Feuerstätte in Richtung des entsprechenden Bauteils abgegebenen Wärme konvektiv abgeführt
wird.
© 2023 Brunner GmbH
Aufbauanleitung WF 33 (1.27)
29

Werbung

loading

Diese Anleitung auch für:

200020