ALARMSYSTEM
Sicherheit
1.7.4
Sensorkabel
Sensorkabel dürfen nicht in Kabel- oder Leiterbündeln gemeinsam mit anderen Stromkreisen
verlegt werden. Vermeiden Sie, das Sensorkabel parallel mit anderen Kabeln zu verlegen, von
denen Störsignale ausgehen können, die das Sensorsignal und damit die Alarmfunktion
beeinträchtigen. Der Sensor selbst darf nicht geerdet werden.
Wenn Sie das Sensorkabel verlängern, beachten Sie die geltenden ATEX-Vorschriften bezgl.
Farbe, Qualität, Beständigkeit. Verwenden Sie für jeden Sensor ungeschirmtes 2-adriges
Kabel mit einem Leitungsquerschnitt von 1 mm².
1.8
Installation in Verbindung mit eigensicheren Kreisen
Die eigensicheren Stromkreise der Geräte dürfen in explosionsgefährdete Bereiche geführt
werden, hierbei ist insbesondere auf eine sichere Trennung zu allen nichteigensicheren
Stromkreisen zu achten.
Die Ausführung der Installation der eigensicheren Stromkreise ist entsprechend den geltenden
Errichterbestimmungen vorzunehmen.
Für die Zusammenschaltung eigensicherer Feldgeräte mit den eigensicheren Stromkreisen der
zugehörigen Geräte sind die jeweiligen Höchstwerte des Feldgerätes und des zugehörigen
Gerätes im Sinne des Explosionsschutzes zu beachten (Nachweis der Eigensicherheit).
Hierbei ist EN 60079-14/IEC 60079-14 zu beachten. Für die Bundesrepublik Deutschland ist
zusätzlich das "Nationale Vorwort" der DIN EN 60079-14/VDE 0165 Teil 1 zu beachten.
Besitzen die verwendeten Sensoren keine geprüfte Spannungsfestigkeit (500 V gemäß
EN 60079-11) zwischen den äußeren leitfähigen Teilen und den eigensicheren Stromkreisen,
muss davon ausgegangen werden, dass die Sensoren und die zugehörigen eigensicheren
Kreise untereinander elektrischen Kontakt haben. Der Nachweis der Eigensicherheit muss
dann immer die Möglichkeit der Zusammenschaltung aller eigensicherer Stromkreise mit
einbeziehen.
1.9
Reparatur
Die Geräte dürfen nicht repariert, verändert oder manipuliert werden. Im Falle eines Defektes
ist das Produkt immer durch ein Originalgerät zu ersetzen.
1.10
Entsorgung
Die Geräte und das Verpackungsmaterial müssen entsprechend den einschlägigen Gesetzen
und Vorschriften im jeweiligen Land entsorgt werden.
In den Geräten sind keine Batterien enthalten, die getrennt entsorgt werden müssten.
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