Entsorgung
10.1 Wie entsorgen Sie den Anhänger oder
Teile des Anhängers?
Der Anhänger oder Teile des Anhängers sind nach
den zum Zeitpunkt der Entsorgung aktuell geltenden
Gesetzen zu entsorgen.
Bringen Sie den Anhänger oder Teile des Anhängers
immer zur Autoverwertung. Das Fachpersonal der Au-
toverwertung wird diese dort sachgerecht entsorgen.
10.2 Elektro - Schrott
Die mit diesem Symbol gekenn-
zeichneten Geräte unterliegen der
europäischen Richtlinie 2002/96/EG.
Alle Elektronik- und Elektro-Altgeräte
müssen getrennt vom Hausmüll entsorgt werden.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer für Sie zuständigen
Behörde, wie Sie Altgeräte umweltgerecht entsorgen.
10.3 Batterien
Batterien gehören nicht in den
Hausmüll. Als Verbraucher sind Sie
gesetzlich verpflichtet, gebrauchte
Batterien zurückzugeben. Sie können
Ihre alten Batterien bei den öffentli-
chen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall
dort abgeben, wo Batterien der betreffenden Art
verkauft werden.
10.4 Altreifen
Entsorgen Sie Altreifen entsprechend den regionalen
Vorschriften.
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Allgemeine Betriebsanleitung
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