Bedienpersonal
Die Laser-Light-Show darf nur durch eine unterwiesene Person durchgeführt werden. Sie muss bei der
Show den Strahlengang überwachen und eine Abschaltung des Gerätes bzw. eine Unterbrechung des
Strahlenganges bei Störfällen am Gerät, unsicheren Betriebsbedingungen oder Unruhe im Publikum
vornehmen.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Versicherte, die Lasereinrichtungen der Klassen 2 bis 4
anwenden, über das zu beachtende Verhalten unterwiesen worden sind.
Bei Lasereinrichtungen, die für Vorführungen, Anzeigen, Schaustellungen und Darstellungen von Licht-
effekten verwendet werden, hat der Unternehmer den Versicherten Anweisungen zu erteilen, wie die
zugängliche Bestrahlung möglichst niedrig gehalten werden kann. Die Versicherten haben diese
Anweisungen zu befolgen.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten mindestens einmal jährlich über die Gefahren
der Laserstrahlung informiert werden und mit den vorhandenen Sicherheitseinrichtungen und mit den
erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut gemacht werden, sofern eine Lasereinrichtung der Klassen 2 bis
4 betrieben wird.
Bei Lasereinrichtungen, bei denen Laserbereiche entstehen, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass
sich in diesen Bereichen nur Versicherte aufhalten, deren Anwesenheit dort erforderlich ist.
Ärztliche Versorgung bei Augenschäden
Besteht Grund zu der Annahme, dass durch Laserstrahlung ein Augenschaden eingetreten ist, hat der
Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Versicherte unverzüglich einem Augenarzt vorgestellt wird.
Sachwidrige Verwendung/Verhalten im Störfall
Dieser Laser darf NICHT von Kindern betrieben werden!
Dieser Laser darf NICHT auf Festivals, Freiluftveranstaltungen, Umzügen etc. eingesetzt werden. Der
Betrieb im Freien ist verboten.
Dieser Laser darf NICHT eingesetzt werden, wenn das Gerät nicht mit allen für einen sicheren Betrieb
erforderlichen Schutzeinrichtungen ausgerüstet ist.
VORSICHT!
Wenn andere als die hier angegebenen Bedienungs- oder Justiereinrichtungen benutzt oder andere
Verfahrensweisen ausgeführt werden, kann dies zu gefährlicher Strahlungsexposition führen.
Bewegt sich der Laserstrahl bei eingeschaltetem Gerät nicht automatisch, ist das Gerät sofort außer Betrieb
zu nehmen. Lassen Sie das Gerät vom autorisierten Fachhandel überprüfen.
Lasereinrichtungen der Klassen 2 bis 4 müssen so eingerichtet sein, dass unbeabsichtigtes Strahlen
verhindert ist. Unbeabsichtigtes Strahlen liegt vor, wenn Laserstrahlung ohne Betätigung der vorgesehenen
Stellteile von Befehlseinrichtungen aus der Lasereinrichtung austritt, z. B. durch schadhafte Isolation oder
Störimpulse; oder wenn nicht verhindert ist, dass Stellteile unbeabsichtigt betätigt werden können.
4. GERÄTEBESCHREIBUNG
4.1 Features
Laser- & LED-Lichteffekt
• Durch ein spezielles Grating wird ein raumfüllender Effekt erzielt, der dem mystischen Polarlicht sehr
ähnlich ist
• Selbstständig arbeitendes Gerät mit 6 Einstellbereichen: Laserdrehgeschwindigkeit/-drehrichtung, Laser-
Blitzgeschwindigkeit, LED-Drehgeschwindigkeit/-richtung, LED-Leuchtkraft
• Lasersicherheit durch Schlüsselschalter zur Einschaltsicherung
• Blaue 5 W Hochleistungs-LED
• Weiter Abstrahlwinkel
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