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Ausführung - ifm LI213 Serie Technische Beschreibung

Überfüllsicherung mit standgrenzschalter für ortsfeste behälter zur lagerung wassergefährdender flüssigkeiten kapazitiver standaufnehmer
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Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/
Allgemeine Bauartgenehmigung
Nr. Z-65.13-623
(3) Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Sie sind dem Deutschen
Institut für Bautechnik und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen
vorzulegen.
(4) Bei ungenügendem Prüfergebnis sind vom Hersteller unverzüglich die erforderlichen
Maßnahmen zur Abstellung des Mangels zu treffen. Standaufnehmer und Messumformer, die
den Anforderungen nicht entsprechen, sind so zu handhaben, dass eine Verwechslung mit
übereinstimmenden Regelungsgegenständen ausgeschlossen ist. Nach Abstellung des
Mangels ist - soweit technisch möglich und zum Nachweis der Mängelbeseitigung erforder-
lich - die betreffende Prüfung unverzüglich zu wiederholen.
2.4.3
Erstprüfung durch eine anerkannte Prüfstelle
Im Rahmen der Erstprüfung sind die in den ZG-ÜS aufgeführten Funktionsprüfungen durch-
zuführen. Wenn die diesem Bescheid zugrunde liegenden Nachweise an Proben aus der
laufenden Produktion erbracht wurden, ersetzen diese Prüfungen die Erstprüfung.
3
Bestimmungen für Planung und Ausführung
3.1
Planung
(1) Vom Hersteller oder vom Betreiber des Standgrenzschalters ist der Nachweis der hinrei-
chenden chemischen Beständigkeit der unter Abschnitt 1 (2) genannten Werkstoffe gegen-
über den wassergefährdenden Flüssigkeiten und deren Dämpfen oder Kondensat zu führen.
Zur Nachweisführung können Angaben der Werkstoffhersteller, Veröffentlichungen in der
Fachliteratur, eigene Erfahrungswerte oder entsprechende Prüfergebnisse herangezogen
werden.
(2) Für Säuren mit einem pH-Wert < 5 und Laugen mit einem pH-Wert > 10 darf der Stand-
aufnehmer nicht verwendet werden.
3.2
Ausführung
(1) Die Überfüllsicherung mit einem Standgrenzschalter nach diesem Bescheid muss
entsprechend Abschnitt 3 der Technischen Beschreibung
deren Abschnitten 7 und 8 eingebaut und eingestellt werden. Mit dem Einbauen, Instand-
halten, Instandsetzen und Reinigen des Standgrenzschalters dürfen nur solche Betriebe
beauftragt werden, die über Kenntnisse des Brand- und Explosionsschutzes verfügen, wenn
diese Tätigkeiten an Behältern für Flüssigkeiten mit Flammpunkt ≤ 55 °C durchgeführt
werden. Nach Abschluss der Montage der Überfüllsicherung muss durch einen Sachkundigen
des Fachbetriebes eine Prüfung auf ordnungsgemäßen Einbau und einwandfreie Funktion
durchgeführt werden. Über die Einstellung der Überfüllsicherung und die ordnungsgemäße
Funktion ist eine Bescheinigung auszustellen und dem Betreiber zu übergeben.
(2) Die Standaufnehmer sind mechanisch sicher in den Behälter einzubauen. Die aktive Zone
(MET) des Standaufnehmers muss mindestens 20 mm von metallischen Behälterwänden
oder Einbauten oder 5 mm vom Behälterboden entfernt eingebaut werden.
(3) Nach der Montage des Standaufnehmers und Festlegung der Ansprechhöhe ist diese zu
kennzeichnen und gegen unbeabsichtigtes Verstellen durch Verschraubung (Montage-
zubehör und Edelstahl-Schlauchklemmen) zu sichern. Die in den Datenblättern des
Herstellers empfohlenen Anzugsmomente für die Verschraubung des Montagematerials sind
zu beachten.
(4) Nach Einbau des Standaufnehmers in den Behälter bzw. nach Änderung der Einbau-
situation oder bei einem Wechsel des Mediums ist ein Leerabgleich durchzuführen. Dabei
muss die Lagerflüssigkeit mindestens 20 mm von der aktiven Zone des Standaufnehmers
entfernt sein. Anschließend kann optional ein Vollabgleich durchgeführt werden. Die Abgleich-
parameter sind gegen unbefugte Änderungen zu sichern.
3
von der TÜV NORD CERT GmbH geprüfte Technische Beschreibung des Antragstellers vom 19.07.2022 für die
Überfüllsicherung Kapazitiver Standaufnehmer Typ LI213x
Z25293.23
Seite 5 von 6 | 4. April 2023
angeordnet bzw. entsprechend
3
1.65.13-34/22

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