Gewährleistung
ABUS-Produkte sind mit größter Sorgfalt konzipiert, hergestellt und nach geltenden
Vorschriften geprüft.
Hinweis
Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die auf Material- oder
Herstellungsfehler zum Verkaufszeitpunkt zurückzuführen sind. Falls nachweislich
ein Material- oder Herstellungsfehler vorliegt, wird das Modul nach Ermessen des
Gewährleistungsgebers repariert oder ersetzt.
Die Gewährleistung endet in diesen Fällen mit dem Ablauf der ursprünglichen
Gewährleistungszeit von 2 Jahren. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich
ausgeschlossen.
ABUS haftet nicht für Mängel und Schäden, die durch äußere Einwirkungen (z.B.
durch Transport, Gewalteinwirkung, Fehlbedienung), unsachgemäße Anwendung,
normalen Verschleiß oder durch Nichtbeachtung dieser Anleitung entstanden sind.
Bei Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches ist dem zu
beanstandenden Produkt der originale Kaufbeleg mit Kaufdatum und eine kurze
schriftliche Fehlerbeschreibung beizufügen.
Sollten Sie an der Funk-Außensirene einen Mangel feststellen, der beim Verkauf
bereits vorhanden war, wenden Sie sich innerhalb der ersten zwei Jahre bitte direkt
an Ihren Verkäufer.
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