Grundlegende Sicherheitshinweise
Verpflichtungen des Betreibers und des Personals
2.4.1 Montageanleitung beachten
2.4.2 Verpflichtungen des Betreibers
2.4.3 Verpflichtungen des Personals
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Montageanleitung DE
Grundvoraussetzung für den sicheren und sachgerechten Umgang mit den
Compact-Schlitten ist die Kenntnis der grundlegenden Sicherheitshinweise.
Die vorliegende Montageanleitung, insbesondere die darin enthaltenen
Sicherheitshinweise, ist von allen an und mit den Compact-Schlitten
arbeitenden Personen zu beachten.
Der Betreiber der Compact-Schlitten muss zusätzlich zu den Sicherheitshin-
weisen in dieser Anleitung, die für den Einsatzbereich der CS-Module gültigen
Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften beachten.
Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen an den CS-Modulen arbeiten zu
lassen, die:
▪ Über die erforderliche fachliche Qualifikation und Erfahrung verfügen,
▪ mit
den
grundlegenden
Unfallverhütung vertraut sind,
▪ in die Handhabung der Compact-Schlitten eingewiesen sind,
▪ die vorliegende Montaganleitung gelesen und verstanden haben.
Der Betreiber verpflichtet sich weiterhin:
▪ Sicherheits- und gefahrenbewusstes Arbeiten des Personals unter
Beachtung der Montageanleitung regelmässig zu kontrollieren,
▪ sicherzustellen, dass die Montageanleitung ständig bei der Anlage, in die die
Greifer eingebaut wurden, griffbereit aufbewahrt wird,
▪ ergänzend zur Montageanleitung allgemeingültige, gesetzliche und sonstige
verbindliche Regelungen zu beachten und anzuweisen,
▪ die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schutzhandschuhe)
bereitzustellen und anzuweisen sowie
▪ die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter zu aktualisieren.
Alle mit Arbeiten an den Modulen beauftragten Personen verpflichten sich:
▪ Diese Montageanleitung und insbesondere das Kapitel Sicherheit zu lesen
und zu beachten,
▪ die Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu beachten,
▪ alle Sicherheits- und Warnhinweise an den Compact-Schlitten zu beachten,
▪ jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise zu unterlassen.
Zudem verpflichtet sich das Personal die zur Ausführung der Tätigkeiten
vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (
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CS 8 I CS 12
18.07.2023
Vorschriften
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V5.0
über
Arbeitssicherheit
Kapitel
2.6) zu tragen.
und
11–58