REINIGUNG UND WARTUNG
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Dabei muss unter anderem auf folgende Punkte besonders geachtet werden:
1) Alle Schrauben, mit denen das Gerät oder Geräteteile montiert sind, müssen fest sitzen und dürfen nicht
korrodiert sein.
2) An Gehäuse, Befestigungen und Montageort (Wand) dürfen keine Verformungen sichtbar sein.
Vorgeschriebene Prüfungsfristen beachten:
1.
Jährlich durch Sachkundigen
2.
Alle vier Jahre durch Sachverständigen
3.
Vor jedem Gebrauch auf Bruch und Funktion durch den Anwender
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, steht Ihnen Ihr Fachhändler jederzeit gerne zur Verfügung.
TECHNISCHE DATEN
Max. Last WLL (4-fach):
Max. Last BGV C1 (8-fach): 5 kg
Maße (mm):
Gewicht:
Bitte beachten Sie: Technische Änderungen ohne vorherige Ankündigung und Irrtum vorbehalten.
15.05.2012 ©
PDH 43-65
PDH 20
10 kg
10 kg
5 kg
150 x 150 x 420 350 x 350 x 215 185 x 185 x 410 340 x 190 x 170
1,3 kg
0,8 kg
6/10
PDH 23-31
PWH 23-31
10 kg
7,5 kg
5 kg
4 kg
1,7 kg
1,6 kg
00070199.DOC, Version 1.0