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Allgemeines; Allgemeine Hinweise; Grundlegende Sicherheitsregeln - Riello TAU 600 N OIL Anleitungen Für Anlagenbetreiber, Installateur Und Technischer Kundenservice

Inhaltsverzeichnis

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ALLGEMEINES

ALLGEMEINES
1
ALLGEMEINES
1.1

Allgemeine Hinweise

9
Vergewissern Sie sich, dass das in mehreren Teilen verpackte
Produkt in einwandfreiem Zustand und komplett angelie-
fert wird. Andernfalls wenden Sie sich bitte umgehend an
den jeweiligen Händler des
9
Für die Installation des Produkts sind nur autorisierte Fach-
betriebe zuständig, die nach Abschluss der Arbeit dem
Betreiber eine Konformitätserklärung zur technisch ein-
wandfreien Installation gemäß den geltenden gesetzlichen
Bestimmungen und den von
triebsanleitung ausgewiesenen Vorschriften ausstellen.
9
Das Produkt ist ausschließlich für den bei der Herstellung
von
R
vorgesehenen Anwendungszweck bestimmt. Jeg-
liche vertragliche oder außervertragliche Haftpflicht von
R
für Personen-, Tier- oder Sachschäden durch mangel-
hafte Installation, Regelung, Wartung bzw. durch unsach-
gemäße Anwendung ist ausgeschlossen.
9
Bei Wasseraustritt sollten Sie den Heizkessel unbedingt vom
Stromnetz trennen, die Wasserzufuhr schließen und den
Vorfall umgehend dem technischen Kundenservice
oder einem Fachbetrieb melden.
9
Überprüfen Sie regelmäßig, ob der Betriebsdruck in der
Wasserleitung über 1 bar liegt. Verständigen Sie andernfalls
den Technischer Kundenservice
trieb.
9
Bei längerem Stillstand des Heizkessels sind mindestens fol-
gende Maßnahmen erforderlich:
− Stellen Sie den Geräteschalter auf „aus"
− Stellen Sie Hauptschalter der Anlage auf „aus"
− Schließen Sie die Brennstoff- und Wasserhähne an der
Heizanlage
− Entleeren Sie bei Frostgefahr die Heizanlage.
9
Die Wartung des Heizkessels ist mindestens einmal im Jahr
fällig.
9
Diese Anleitung ist wesentlicher Bestandteil des Heizkessels
und muss als solche für die gesamte Nutzdauer sorgfältig
aufbewahrt werden. Darüber hinaus muss sie bei Verkauf
bzw. Installation des Heizkessels in eine andere Anlage STETS
dem neuen Benutzer ausgehändigt werden. Fordern Sie im
Fall von Beschädigung oder Verlust eine neue Kopie der An-
leitung beim gebietszuständigen Technischer Kundenser-
vice
an.
R
R
Kessels.
R
in der beiliegenden Be-
R
R
bzw. einen Fachbe-
1.2

Grundlegende Sicherheitsregeln

Der Umgang mit Produkten, in denen Brennstoffe, elektrische
Energie und Wasser zum Einsatz kommen, unterliegt einigen
grundlegenden Sicherheitsregeln, u.z.:
0
Die Einschaltung von Stromvorrichtungen oder -geräten,
wie Schalter, Haushaltsgeräte usw., bei Brennstoff- bzw.
unverbranntem Gasgeruch ist verboten. In einem solchen
Fall:
− Türen sowie Fenster öffnen und den Raum belüften
− Den Zufuhrhahn des Brennstoffs schließen
− Umgehend den Eingriff des Technischer Kundenservice
R
oder des Fachbetriebs anfordern.
0
Il est interdit de toucher la chaudière si on est pieds nus ou
mouillé sur certaines parties du corps.
0
Technische oder Reinigungseingriffe dürfen erst nach Tren-
nen des Kessels von der Stromversorgung ausgeführt wer-
den, hierzu den Hauptschalter der Anlage und den Wahl-
schalter am Gerät auf "I" (aus) schalten.
0
Die Verstellung der Sicherheits- und Regeleinrichtungen
ohne ausdrückliche Genehmigung und entgegen der An-
weisungen des Herstellers ist verboten.
0
Der Kondensatablass darf nicht verschlossen werden.
0
Die vom Heizkessel austretenden Stromkabel dürfen selbst
nach Isolierung der Einheit vom Stromnetz weder gezogen,
getrennt noch verdrillt werden.
0
Es ist verboten, die Lüftungsöffnungen im Installationsraum
zu verschließen bzw. zu verkleinern. Die Lüftungsöffnungen
sind für eine einwandfreie Verbrennung maßgeblich.
0
Der Heizkessel darf keinen Witterungseinflüssen ausgesetzt
werden. Er ist für den Betrieb in Innenbereichen ausgelegt.
0
Die Abschaltung des Heizkessels bei voraussichtlichem Sin-
ken der Außentemperatur unter den NULLPUNKT ist verboten
(Gefriergefahr).
0
Es dürfen keine Behälter mit entzündlichen Stoffen im Ins-
tallationsraum des Kessels gelagert werden.
0
Dieses Gerät darf nicht durch Personen (einschließlich Kin-
dern) mit verminderten körperlichen, sensorischen und
geistigen Fähigkeiten sowie mit unzureichender Erfahrung
bzw. Fachkenntnis betrieben werden, soweit nicht unter
Aufsicht oder Anweisung einer für den sicheren Einsatz ver-
antwortlichen Person.
0
Die Verpackungsstoffe stellen eine potenzielle Gefahren-
quelle dar und müssen außerhalb der Reichweite von Kin-
dern gehalten werden. Sie sind nach den geltenden Be-
stimmungen umweltgerecht zu entsorgen.
Allgemeines
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