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Fahren und Bedienung
Anhängerzugvorrich‐
tung
Allgemeine Informationen
Nur eine für das Fahrzeug zugelas‐
sene Anhängerzugvorrichtung
verwenden. Den nachträglichen
Einbau von einer Werkstatt durchfüh‐
ren lassen. Gegebenenfalls müssen
Änderungen am Fahrzeug, die die
Kühlung, Hitzeschutzschilde oder
andere Aggregate betreffen, durch‐
geführt werden.
Die Funktion zur Erkennung einer
ausgefallenen Leuchte kann für die
Anhängerbremsleuchten keinen teil‐
weisen Leuchtenausfall erkennen.
Bei vier 5-W-Leuchten wird beispiels‐
weise erst dann ein Ausfall erkannt,
wenn nur noch eine oder keine der
5-W-Leuchten funktioniert.
Bei Montage einer Anhängerzugvor‐
richtung kann die Öffnung der
Abschleppöse verdeckt werden.
Wenn dies der Fall ist, die Kugel‐
stange zum Abschleppen verwen‐
den. Die Kugelstange immer im Fahr‐
zeug mitführen.
Fahrverhalten,
Fahrhinweise
Vor Montage eines Anhängers die
Kugel der Anhängerkupplung
schmieren. Nicht jedoch, wenn zur
Verringerung der Pendelbewegung
des Anhängers ein Stabilisator
verwendet wird, der auf den Kugel‐
kopf wirkt.
Für Anhänger mit einer geringen
Fahrstabilität und Wohnwagen mit
einem zulässigen Gesamtgewicht
von mehr als 1200 kg wird für
Geschwindigkeiten über 80 km/h die
Verwendung eines Stabilisators drin‐
gend empfohlen.
Sollte der Anhänger zu schlingern
beginnen, langsamer fahren, nicht
gegenlenken, notfalls scharf brem‐
sen.
Bei Bergabfahrt gleichen Gang einle‐
gen wie bei entsprechender Bergauf‐
fahrt und etwa gleiche Geschwindig‐
keit fahren.
Reifendruck auf den Wert für die volle
Zuladung einstellen 3 259.
Anhängerbetrieb
Anhängelast
Die zulässigen Anhängelasten sind
fahrzeug- und motorabhängige
Höchstwerte und dürfen nicht über‐
schritten werden. Die tatsächliche
Anhängelast ist die Differenz
zwischen dem tatsächlichen Gesamt‐
gewicht des Anhängers und der
tatsächlichen Stützlast mit Anhänger.
Die zulässige Anhängelast ist in den
Fahrzeugpapieren spezifiziert.
Dieser Wert ist generell für Steigun‐
gen bis max. 12 % gültig.
Die zulässige Anhängelast gilt bis zur
angegebenen Steigung und bis zu
einer Höhe von 1000 Metern über
dem Meeresspiegel. Da sich die
Motorleistung wegen der dünner
werdenden Luft bei zunehmender
Höhe verringert und sich dadurch die
Steigfähigkeit verschlechtert, sinkt
auch das zulässige Zuggesamtge‐
wicht um 10 % pro 1000 Meter
zusätzlicher Höhe. Auf Straßen mit
leichten Anstiegen (weniger als 8 %,