iPF670
•
C
Auf Beisp. Anwnden
Aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, um die geänderten Einstellungen auf das Beispielbild anzuwenden.
•
D
E
Cyan/
Magenta/
Stimmen Sie Farbtöne durch die Einstellung des Anteils jeder Farbe fein ab.
•
G
Grauton
Passen Sie die Grautoneinstellung nach Wunsch an. Wählen Sie Kühles Schwarz (mit blau durchsetzt), oder
Warmes Schwarz (mit rot durchsetzt).
•
H
Helligkeit
Stellen Sie die gewünschte Helligkeit des ganzen Bildes ein. Sie können die Helligkeit einstellen, wenn das
gedruckte Dokument heller oder dunkler als das Originalbild ist (d.h., als das Originalfoto, das gescannt
wurde, oder als die Originalgrafik, die auf dem Computerbildschirm angezeigt wird).
•
I
Kontrast
Passen Sie den Kontrast zwischen den dunkelsten und hellsten Stellen relativ zueinander an. Höherer Kon-
trast macht das Bild schärfer, niedrigerer Kontrast macht das Bild weicher.
•
J
Sättigung
Stellen Sie die gewünschte Farbintensität ein. Die Erhöhung der Sättigung macht Bilder lebhafter, die Vermin-
derung der Sättigung mäßigt die Farben.
•
K
Objekteinst.
Wählen Sie diese Option, um das Dialogfeld Objekteinst. anzuzeigen, in dem Sie festlegen, welche Objekte
der Farbeinstellung unterliegen.
•
Dialogfeld Objekteinst.: Farbe
•
S
Standardeinst.
Klicken Sie hier, um alle Einstellungen im Fenster auf die Standardwerte zurückzusetzen.
•
Weitere Details zu den Einstellungen: finden Sie unter "Anpassen der Farbe im Druckertreiber."
Hinweis
Dialogfeld Objekteinst.: Farbe
Dialogfeld Objekteinst.: Farbe
Im Dialogfeld Objekteinst. können Sie festlegen, auf welche Art von Druckdaten die Farbeinstellung angewendet
werden soll. Wenn das Original Bilder, Grafiken und Text umfasst, können Sie festlegen, auf welchen Teil die Far-
beinstellung angewendet werden soll.
•
Klicken Sie zur Anzeige des Dialogfelds Objekteinst. im Fenster Farbeinstellung auf Objekteinst.
Hinweis
•
A
Bild
Wählen Sie diese Option, um die Farbeinstellung auf Bildbereiche, z.B. Fotos, anzuwenden.
Bedienungsanleitung
F
Gelb
S.157
➔
Dialogfeld Objekteinst.: Farbe
S.47
➔
157