6.4 Schornsteinfegermessung durchführen
E
M
RSTMALIGE
ESSUNG
Z
-J
M
WEI
ÄHRLICHE
ESSUNG
6 Heizanlage benutzen – Schornsteinfegermessung durchführen
35.Bestätigen Sie Ihre Eingabe durch Drücken der Taste Bestätigen
(1).
✓
Am Display erscheint die Meldung Türen schließen!.
Abbildung 6/24 - Türen schließen
36.Stellen Sie sicher, dass alle Türen geschlossen sind.
37.Warten Sie bis der Fortschrittsbalken gefüllt ist.
✓
Am Display erscheint die Meldung Zündung bereit.
Abbildung 6/25 - Zündung bereit
✓
Der Heizkessel HDG H20/25/30 ist für die automatische Zündung
bereit.
Heizanlagen über 4 kW Nennwärmeleistung unterliegen nach der 1.
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzge-
setzes (Verordnung über kleinere und mittlere Feuerungsanlagen -
1. BImSchV) einer regelmäßigen zwei-jährlichen Emissionsmessung
durch den Schornsteinfeger.
Der Betreiber muss die Installation der Heizanlage vor Inbetrieb-
nahme beim zuständigen Schornsteinfegermeister anzeigen und in-
nerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme einen Termin für die
Schornsteinfegermessung vereinbaren. Um einen stationären Be-
trieb gewährleisten zu können, muss ausreichend Wärmeabnahme
bei Volllastbetrieb sichergestellt sein.
Die regelmäßigen zwei-jährlichen Messungen (s. o.) sind nach den
Vorgaben der 1. BImSchV durchzuführen.
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