4
PROJEKTIERUNG
4
Projektierung
4.1
Hersteller der Maschine
4.2
Betreiber der Maschine
4.3
Konstruktion
12
B E T R I E B S A N L E I T U N G | TR10 Lock
Der Hersteller der Maschine muss eine Risikobeurteilung durchführen und geeignete
Schutzmaßnahmen anwenden. Zusätzlich zum Produkt können weitere Schutzmaßnah‐
men erforderlich sein.
Das Produkt darf nicht manipuliert oder verändert werden, abgesehen von den in
diesem Dokument beschriebenen Vorgehensweisen.
Das Produkt darf nicht repariert werden. Defekte Produkte müssen ersetzt werden.
Beachten Sie EN ISO 14119 zur Anwendung von Verriegelungseinrichtungen in Verbin‐
dung mit trennenden Schutzeinrichtungen.
Änderungen an der elektrischen Einbindung des Produkts in die Steuerung der
Maschine und Änderungen der mechanischen Montage des Produkts erfordern eine
erneute Risikobeurteilung. Das Ergebnis dieser Risikobeurteilung kann dazu führen,
dass der Betreiber der Maschine die Pflichten eines Herstellers erfüllen muss.
Nach jeder Änderung der Konfiguration muss geprüft werden, ob die Schutzmaßnahme
den erforderlichen Schutz bietet. Die Person, die die Änderung durchführt, ist dafür
verantwortlich, dass die Schutzmaßnahme den erforderlichen Schutz bietet.
Das Produkt darf nicht manipuliert oder verändert werden, abgesehen von den in
diesem Dokument beschriebenen Vorgehensweisen.
Das Produkt darf nicht repariert werden. Defekte Produkte müssen ersetzt werden.
Beschränken Sie den Zugang zu Ersatzbetätigern, damit diese nicht zur Umgehung des
Geräts verwendet werden.
GEFAHR
Umgehung der Schutzeinrichtung
Gefahr der Unwirksamkeit der Schutzeinrichtung
Anreize zur Manipulation der Sicherheitszuhaltung vermeiden, z. B. mit folgenden
b
Maßnahmen:
Nur bei Variante für universell codierte Betätiger:
Sicherheitsschalter und Betätiger mit zusätzlichen Mitteln verdecken oder vor
°
Zugriff schützen.
Betätigungsrichtung
Die Sicherheitszuhaltung kann aus allen 4 Horizontalrichtungen betätigt werden.
8019971/1CS1/2022-07-20 | SICK
Irrtümer und Änderungen vorbehalten