RAUCHABZUGSANLAGE
(Rauchgaskanal,
Schornsteinkopf)
Dieses Kapitel wurde entsprechend den europäischen
Normen EN 13384, EN 1443, EN 1856, EN 1457
erstellt. Der Installateur muss diese sowie alle weiteren
etwaigen örtlichen Bestimmungen berücksichtigen.
Diese Anleitung ist in keiner Weise als Ersatz für die
geltenden Normen zu verstehen. Das Gerät muss an
eine geeignete Rauchabzugsanlage angeschlossen
werden, die eine sichere Abführung der bei der
Verbrennung entstehenden Rauchgase gewährleistet.
Vor der Aufstellung des Geräts muss der Installateur
prüfen, ob der Schornstein geeignet ist.
RAUCHGASKANAL, SCHORNSTEIN
Der
Rauchgaskanal
Rauchabzugstutzen
Anschluss des Schornsteins verbindet) und der
Schornstein müssen/dürfen, neben den anderen
Vorschriften zur Einhaltung der Normen:
•
vorwiegend senkrecht verlaufen
•
keine gegenläufig geneigten Abschnitte aufweisen
•
einen Innenquerschnitt haben, der vorzugsweise
rund sein oder zumindest ein Seitenverhältnis von
weniger als 1,5 haben sollte
•
am Dach mit einem geeigneten Schornsteinkopf
abschließen: Der direkte Auslass an der Wand
oder in umschlossene, auch nach oben hin offene,
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Räume ist verboten
•
aus
Materialien
A1 gemäß UNI EN 13501 bzw. entsprechend
harmonisierter Norm hergestellt werden.
•
angemessen zertifiziert sein, mit entsprechender
Abgasanlagen-Plakette, wenn sie aus Metall sind
•
den anfänglichen Querschnitt beibehalten bzw.
nur gleich nach dem Ausgang aus dem Gerät und
nicht im Verlauf des Schornsteins verändern
TYPISCHE FÄLLE
ABB. 1
INSTALLATION
Schornstein
(Rohrabschnitt,
der
des
Feuerraums
mit
der
Brandverhaltensklasse
ABB. 2
DER RAUCHGASKANAL
Neben
den
und
Rauchgaskanal und Schornstein gelten, gilt, dass der
Rauchgaskanal:
•
nicht aus flexiblem Material sein darf
•
isoliert werden muss, wenn er durch ungeheizte
Räume oder außen geführt wird
•
nicht durch Räume führen darf, in denen die
Installation von Wärmeerzeugern mit Verbrennung
verboten ist oder in denen Brandgefahr besteht
oder die nicht inspizierbar sind.
•
das Entfernen des Rußes erlauben und inspizierbar
sein muss
•
höchstens 3 Bögen von höchstens 90° aufweisen
darf
•
nur einen horizontalen Abschnitt aufweisen darf,
dessen Länge nicht mehr als 3 Meter betragen
den
sollte, je nach Schornsteinzug. In jedem Fall
dem
ist zu bedenken, dass längere Abschnitte die
Ansammlung von Schmutz begünstigen und
schwieriger zu reinigen sind.
NUR IN DEUTSCHLAND
Die
Geräte können in Mehrfachbelegung an
einen Schornstein angeschlossen werden, wenn
die geltenden Vorschriften der DIN-Norm 18160
eingehalten werden und der Bezirksschornsteinfeger
die Installationsbedingungen geprüft und freigegeben
hat.
A:
Schornstein aus Stahl, gemäß EN 1856 isoliert
B:
Mindesthöhe 1,5 m und jedenfalls über die Dachtrau-
fe hinaus
C-E: Luftzufuhr von außen (80 cm² freier Mindestquer-
schnitt)
D:
Schornstein aus Stahl im Innern des vorhandenen ge-
mauerten Schornsteins.
INSTALLATEUR
allgemeinen
Vorschriften,
die
für