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DEUTSCH

Umweltaspekte

Informationen zur Entsorgung
Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist
mit einer durchgestrichenen Abfalltonne auf
Rädern gekenn-zeichnet. Das Gerät darf
deshalb nur getrennt vom unsortierten
Siedlungsabfall gesammelt und zu-
rückgenommen werden, es darf also nicht in
den Hausmüll gegeben werden. Das Gerät
kann z. B. bei einer kommunalen
Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertreiber
(siehe zu deren Rücknahmepflichten in
Deutschland unten) abgegeben werden. Das
gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen
und Ver-brauchsmaterialien des zu
entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf,
müssen alle Altbatterien und
Altakkumulatoren vom Altgerät getrennt
werden, die nicht vom Altgerät umschlossen
sind. Das gleiche gilt für Lampen, die zerstö-
rungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können. Der Endnutzer ist zudem
selbst dafür verantwortlich,
personenbezogene Daten auf dem Altgerät
zu löschen.
Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu
recyceln, die mit diesem Symbol
gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie solche
Materialien, insbesondere Verpackungen,
nicht im Hausmüll sondern über die bereitge-
stellten Recyclingbehälter oder die
entsprechenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt- und
Gesundheitsschutz auch elektrische und
elektronische Geräte.
Folgende Hinweise gelten ergänzend in
Deutschland.
Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder
sonst geschäftlich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Geräts
ein Altgerät des End-nutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät er-füllt, am
Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe
hierzu unentgeltlich zurückzunehmen. Das
gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit
einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens
800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
Solche Vertreiber müssen zudem auf
Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm
sind (kleine Elektrogeräte), im
Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen;
die Rücknahme darf in diesem Fall nicht an
den Kauf eines Elektro- oder
Elektronikgerätes geknüpft, kann aber auf
drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt
werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt,
wenn das neue Elektro- oder Elektronikgerät
dorthin geliefert wird; in diesem Fall ist die
Abholung des Altgerätes für den Endnutzer
kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für
den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikations-mitteln, wenn die
Vertreiber Lager- und Versandflächen für
Elektro- und Elektronikgeräte bzw. Gesamt-
lager- und -versandflächen für Lebensmittel
vorhalten, die den oben genannten
Verkaufsflächen ent-sprechen. Die
unentgeltliche Abholung von Elektro- und
Elektronikgeräten ist dann aber auf Wärme-
überträger (z. B. Kühlschrank), Bildschirme,
Monitore und Geräte, die Bildschirme mit
einer Oberfläche von mehr als 100 cm²
enthalten, und Geräte beschränkt, bei denen
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