Planungshinweise
■ Wir empfehlen, das Füll- und Ergänzungswasser grundsätzlich zu
enthärten, da die Wasserhärte durch Mischung aus verschiedenen
Bezugsquellen variieren kann und die Angaben der Wasserversor-
ger nur Durchschnittswerte sind. Die Angaben der Wasserversor-
ger sind für die Anlagenplanung nicht ausreichend. Zusätzlich
muss berücksichtigt werden, dass innerhalb der Lebensdauer der
Anlage eine Menge Ergänzungswasser in die Anlage gelangt, die
bei der Planung (besonders bei Heizkreisen im Bestand) nicht
genau vorausgesagt werden kann.
■ Sofern keine Bauteile aus Aluminium oder Aluminiumlegierungen
eingebaut sind, muss das Heizwasser in Anlagen mit Viessmann
Wärmeerzeugern nicht vollständig entsalzt werden.
Zulässige Gesamthärte des Füll- und Ergänzungswassers gemäß VDI 2035
Gesamtheizleistung Wär-
meerzeuger
≤ 50 kW
3
> 50 bis ≤ 200 kW
> 200 bis ≤ 600 kW
> 600 kW
Weitere heizleistungsunabhängige Anforderungen an das Füll-
und Ergänzungswasser gemäß VDI 2035
Aussehen
Klar, frei von sedimentierten Stoffen
Elektrische Leitfähigkeit
Falls die Leitfähigkeit des Heizwassers durch einen hohen Salzge-
halt über 1500 µS/cm liegt (z. B. in küstennahen Versorgungsgebie-
ten), ist eine Entsalzung erforderlich.
pH-Wert
Werkstoffe in der Anlage
Ohne Aluminiumlegierungen
Mit Aluminiumlegierungen
Hinweise für die Anlagenplanung
■ Für die Enthärtung des Heizwassers Enthärtungsanlagen mit Was-
sermengenzähler verwenden: Siehe Vitoset Preisliste.
■ Bei der Installation die Teilentleerbarkeit von einzelnen Netzab-
schnitten gewährleisten. Damit wird vermieden, dass bei War-
tungs- und Reparaturarbeiten das gesamte Heizwasser abgelas-
sen werden muss.
■ Da im Betrieb die Bildung von Schlamm und Magnetit im Heizwas-
ser in der Regel nicht vollständig zu vermeiden sind, empfehlen
wir den Einbau von geeigneten Schlammabscheidern mit Magnet:
Siehe Vitoset Preisliste.
Installationsbeispiele
Installationsbeispiele für Vitovalor: Siehe
www.viessmann-schemes.com.
*2
Bei Anlagen mit mehreren Wärmeerzeugern mit mehreren unterschiedlichen spezifischen Wasserinhalten ist jeweils der kleinste spezifi-
sche Wasserinhalt maßgebend.
*3
Zur Berechnung des spezifischen Anlagenvolumens ist bei Anlagen mit mehreren Wärmeerzeugern die kleinste Einzelheizleistung einzu-
setzen.
VIESMANN
28
(Fortsetzung)
Spezifischer Wasserinhalt des
*2
Wärmeerzeugers
≥ 0,3 l/kW
< 0,3 l/kW
—
—
—
pH-Wert
8,2 bis 10,0
8,2 bis 9,0
■ Der Einsatz von Glykolen ohne ausreichende Inhibierung und Puf-
ferung als Frostschutzmittel ist nicht erlaubt. Die Eignung eines
Frostschutzmittels oder anderer chemischer Zusätze ist vom Her-
steller nachzuweisen. Chemische Zusätze im Heizwasser erfor-
dern einen höheren Überwachungs- und Wartungsaufwand. Her-
stellerangaben beachten. Für Schäden und Betriebsstörungen, die
aufgrund ungeeigneter oder falsch dosierter Zusätze oder durch
Wartungsmängel entstehen, übernimmt Viessmann keine Haftung.
■ Chemische Wasserbehandlungen dürfen nur durch entsprechend
qualifizierte Fachunternehmen geplant und durchgeführt werden.
Spezifisches Anlagenvolumen
≤ 20 l/kW
> 20 bis ≤ 40 l/kW
Keine
≤ 3,0 mol/m
3
≤ 1,5 mol/m
(16,8 °dH)
3
≤ 2,0 mol/m
≤ 1,0 mol/m
(11,2 °dH)
3
≤ 1,5 mol/m
(8,4 °dH)
≤ 0,05 mol/m
3
(0,3 °dH)
Hinweise für die Inbetriebnahme und den Betrieb der Anlage
■ Um Korrosionen durch verbleibendes Spülwasser zu vermeiden,
die Anlage unmittelbar nach dem Spülen vollständig befüllen.
■ Auch behandeltes Füllwasser enthält Sauerstoff und geringe Men-
gen an Fremdstoffen. Um lokale Konzentrationen von Korrosions-
produkten und andere Ablagerungen an den Heizflächen des Wär-
meerzeugers zu vermeiden, die Inbetriebnahme der Anlage stu-
fenweise bei hohem Heizwasserdurchfluss durchführen. Hierbei
mit der geringsten Leistung des Wärmeerzeugers beginnen. Aus
dem gleichen Grund bei Mehrkesselanlagen und Kaskaden alle
Wärmeerzeuger gleichzeitig in Betrieb nehmen.
■ Bei Erweiterungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten nur die unbe-
dingt erforderlichen Netzabschnitte entleeren.
■ Filter, Schmutzfänger oder sonstige Abschlämm- oder Abscheide-
vorrichtungen im Heizwasserkreislauf nach der Befüllung und
Inbetriebnahme prüfen und reinigen.
■ Spezielle regionale Vorgaben hinsichtlich Füll- und Ergänzungs-
wasser müssen beachtet werden. Bei der Entsorgung von Heiz-
wasser mit Zusätzen prüfen, ob vor dem Einleiten in das öffentli-
che Abwassersystem ggf. eine zusätzliche Behandlung erforder-
lich ist.
Die vorgegebenen Anlagenschemen sind einzuhalten.
*3
> 40 l/kW
≤ 3,0 mol/m
3
≤ 0,05 mol/m
(16,8 °dH)
(0,3 °dH)
3
(8,4 °dH)
≤ 0,05 mol/m
(0,3 °dH)
3
(5,6 °dH)
≤ 0,05 mol/m
(0,3 °dH)
3
≤ 0,05 mol/m
≤ 0,05 mol/m
(0,3 °dH)
(0,3 °dH)
≤ 0,05 mol/m
3
≤ 0,05 mol/m
(0,3 °dH)
(0,3 °dH)
VITOVALOR PA2
3
3
3
3
3