SICHERHEIT
2.
Sicherheit
In diesem Kapitel sind alle generell gültigen Sicherheitshin-
weise und technische Anweisungen aufgeführt. Außerdem
sind in jedem weiteren Kapitel spezifische Sicherheitshin-
weise und technische Anweisungen vorhanden. Während der
verschiedenen Lebensphasen (Aufstellung, Betrieb, Wartung,
Transport, usw.) der Hydraulik müssen alle Hinweise und An-
weisungen beachtet und eingehalten werden! Der Betreiber
ist dafür verantwortlich, dass sich das komplette Personal an
diese Hinweise und Anweisungen hält.
2.1.
Anweisungen und Sicherheitshinweise
In dieser Anleitung werden Anweisungen und Sicherheitshin-
weise für Sach- und Personenschäden verwendet. Um diese
für das Personal eindeutig zu kennzeichnen, werden die An-
weisungen und Sicherheitshinweise wie folgt unterschieden:
•
Anweisungen werden „fett" dargestellt und beziehen
sich direkt auf den vorangegangenen Text oder Ab-
schnitt.
•
Sicherheitshinweise werden leicht „eingerückt und fett"
dargestellt und beginnen immer mit einem Signalwort.
• Gefahr
Es kann zu schwersten Verletzungen oder zum Tode
von Personen kommen!
• Warnung
Es kann zu schwersten Verletzungen von Personen
kommen!
• Vorsicht
Es kann zu Verletzungen von Personen kommen!
• Vorsicht (Hinweis ohne Symbol)
Es kann zu erheblichen Sachschäden kommen, ein
Totalschaden ist nicht ausgeschlossen!
•
Sicherheitshinweise, die auf Personenschäden hinwei-
sen werden in schwarzer Schrift und immer mit einem
Sicherheitszeichen dargestellt. Als Sicherheitszeichen
werden Gefahr-, Verbots- oder Gebotszeichen verwen-
det.Beispiel:
Gefahrensymbol: Allgemeine Gefahr
Gefahrensymbol z.B. elektrischer Strom
Symbol für Verbot, z.B. Kein Zutritt!
Symbol für Gebot, z.B. Körperschutz tragen
Die verwendeten Zeichen für die Sicherheitssymbole ent-
sprechen den allgemein gültigen Richtlinien und Vorschriften,
z. B. DIN, ANSI.
•
Sicherheitshinweise, die nur auf Sachschäden hinweisen
werden in grauer Schrift und ohne Sicherheitszeichen
dargestellt.
Einbau- und Betriebsanleitung Wilo-RexaBloc RE/Rexa BLOC
2.2.
Sicherheit allgemein
•
Beim Ein- bzw. Ausbau der Hydraulik darf in Räumen
und Schächten nicht alleine gearbeitet werden. Es muss
immer eine zweite Person anwesend sein.
•
Sämtliche Arbeiten (Montage, Demontage, Wartung,
Installation) dürfen nur bei abgeschalteter Hydraulik
erfolgen. Der Antrieb der Hydraulik muss vom Strom-
netz getrennt und gegen Wiedereinschalten gesichert
werden. Alle sich drehenden Teile müssen zum Stillstand
gekommen sein.
•
Der Bediener hat jede auftretende Störung oder Unre-
gelmäßigkeit sofort seinem Verantwortlichen zu melden.
•
Eine sofortige Stillsetzung durch den Bediener ist zwin-
gend erforderlich, wenn Mängel auftreten, welche die
Sicherheit gefährden. Hierzu zählen:
• Versagen der Sicherheits- und/oder Überwachungs-
einrichtungen
• Beschädigung wichtiger Teile
• Beschädigung von elektrischen Einrichtungen, Kabel
und Isolationen.
•
Werkzeuge und andere Gegenstände sind nur an dafür
vorgesehenen Plätzen aufzubewahren, um eine sichere
Bedienung zu gewährleisten.
•
Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen muss für eine
ausreichende Belüftung gesorgt werden.
•
Bei Schweißarbeiten und/oder Arbeiten mit elektrischen
Geräten ist sicher zu stellen, dass keine Explosionsgefahr
besteht.
•
Es dürfen grundsätzlich nur Anschlagmittel verwendet
werden, die auch als solche gesetzlich ausgeschrieben
und zugelassen sind.
•
Die Anschlagmittel sind den entsprechenden Bedingun-
gen anzupassen (Witterung, Einhakvorrichtung, Last,
usw.) und sorgfältig aufzubewahren.
•
Mobile Arbeitsmittel zum Heben von Lasten sind so zu
benutzen, dass die Standsicherheit des Arbeitsmittels
während des Einsatzes gewährleistet ist.
•
Während des Einsatzes mobiler Arbeitsmittel zum Heben
von nicht geführten Lasten sind Maßnahmen zu treffen,
um dessen Kippen, Verschieben, Abrutschen, usw. zu
verhindern.
•
Es sind Maßnahmen zu ergreifen, damit sich keine Perso-
nen unter hängenden Lasten aufhalten können. Weiter-
hin ist es untersagt, hängende Lasten über Arbeitsplätze
zu bewegen, an denen sich Personen aufhalten.
•
Beim Einsatz von mobilen Arbeitsmitteln zum Heben
von Lasten muss, wenn nötig (z. B. Sicht versperrt), eine
zweite Person zum Koordinieren eingeteilt werden.
•
Die zu hebende Last muss so transportiert werden,
dass bei Energieausfall niemand verletzt wird. Weiterhin
müssen solche Arbeiten im Freien abgebrochen werden,
wenn sich die Witterungsverhältnisse verschlechtern.
Diese Hinweise sind strikt einzuhalten. Bei Nichtbeachtung
kann es zu Personenschäden und/oder zu schweren Sach-
schäden kommen.
2.3.
Antrieb
Die Hydraulik hat einen genormten Anschlussflansch für die
Montage eines standardmäßigen IEC-Norm-Motors. Die
benötigten Leistungsdaten (z. B. Baugröße, Bauform, hydrau-
lische Nennleistung, Drehzahl) zur Motorauswahl entnehmen
Sie den technischen Daten.
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