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Elektrischer Anschluss - Speck-Pumpen Poolregelung BADU Logic 3 Montageanweisung Und Bedienanleitung

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C.2.

Elektrischer Anschluss

Vor Arbeiten am Gerät die Stromzuleitung abschalten und gegen
Wieder einschalten sichern! Spannungsfreiheit prüfen!
Der elektrische Anschluss darf nur durch eine Fachkraft unter Berück-
sichtigung der geltenden Vorschriften durchgeführt werden. Der Regler
Gefahr
darf nicht in Betrieb genommen werden, wenn es am Gehäuse sichtba-
re Schäden wie z.B. Risse gibt.
Kleinspannungsführende Leitungen wie Temperatursensorleitungen sind
getrennt von netzspannungsführenden Leitungen zu verlegen. Tempe-
ratursensorleitungen nur in die linke Seite und netzspannungsführende
Achtung
Leitungen nur in die rechte Seite des Gerätes einführen.
In der Spannungsversorgung des Reglers ist bauseits eine allpolige
Trennvorrichtung z.B. Heizungsnotschalter vorzusehen.
Achtung
Die am Gerät anzuschliessenden Leitungen dürfen maximal 55 mm ab-
gemantelt werden und der Kabelmantel soll genau bis hinter die Zugent-
lastung ins Gehäuse reichen.
Achtung
Beachten Sie die Schutzbereiche nach DIN VDE 0100-702 für die Aufstellung der Steu-
erung (Abstände zu Schuztbereich 0 und 1).
Stromschlaggefahr durch unsachgemäßen Anschluss!
Achtung
Stromschlaggefahr durch Spannung am Gehäuse!
Achtung
Installation
VDE- und EVU-Vorschriften des Energieversorgungsunternehmens
beachten.
Pumpen und Schwimmbecken und deren Schutzbereich gem. DIN
VDE 0100-702 installieren.
Trennvorrichtung zur Unterbrechung der Spannungsversorgung mit
min. 3 mm Kontaktöffnung pro Pol installieren.
Es muss ein korrekt eingestellter Motorschutzschalter installiert
werden. Dabei die Werte auf dem Typenschild beachten.
Stromkreis mit einem Fehlerstromschutzschalter, Nennfehlerstrom
I ∆N ≤ 30 mA, schützen.
Nur geeignete Leitungstypen entsprechend der regionalen Vor-
schriften verwenden.
Mindestquerschnitt der Leitungen, der Motorleistung und der Leis-
tungslage anpassen.
Wenn sich gefährliche Situationen ergeben können, Not-Aus-Schal-
ter gem. DIN EN 809 vorsehen. Entsprechend dieser Norm muss
das der Errichter/Betreiber entscheiden.
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