D
5.5
Außerbetriebnahme, Entsorgung
Außerbetriebnahme und Lagerung
Verletzungsgefahr durch Materialien und Substanzen
Unsachgemäße Arbeiten am Chiller oder Öffnen des Kältemittelkreislaufs können zu
Gesundheitsschäden führen.
Vergewissern Sie sich immer, dass der Chiller stromlos ist, bevor Sie Arbeiten am Chiller ausführen.
Der Chiller darf nur von qualifiziertem Personal und unter Beachtung der geltenden
Umweltbestimmungen entsorgt werden.
Wird der Chiller längere Zeit nicht mehr benötigt, muss es von der Stromversorgung getrennt werden.
Stellen Sie sicher, dass eine unsachgemäße Inbetriebnahme durch Dritte nicht möglich ist.
Endgültige Außerbetriebnahme oder Entsorgung
Unfallgefahr durch das hohe Gewicht der Geräte
Unkontrollierte Bewegungen des Geräts während der Montage können zu Unfällen führen.
Verwenden Sie geeignete Hebezeuge und sichern Sie den Chiller, um Unfälle zu vermeiden.
Sichern Sie auch zusammen- bzw. angebaute Komponenten.
Verletzungsgefahr durch scharfe Kanten
Aus fertigungstechnischen Gründen können die Metallkanten des Geräts Grate aufweisen.
Tragen Sie bei Service- und Montagearbeiten Handschuhe.
Wenn Chiller endgültig stillgelegt oder entsorgt werden sollen, muss Folgendes beachtet werden:
Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Verwenderlandes und Umweltschutzbestimmungen sind zu beachten.
Das Kältemittel muss fachgerecht aus dem Kältemittelkreis abgesaugt werden. Kältemittelemissionen vermeiden.
Der Chiller darf nur von autorisiertem Fachpersonal entsorgt werden.
Auch Altgeräte müssen von Pfannenberg ordnungsgemäß entsorgt werden. Frachtkosten für die Lieferung an eine unserer
Produktionsstätten müssen im Voraus bezahlt werden.
Betriebsanleitung PWS und PWI 6502 T 785408480 © Pfannenberg GmbH
WARNUNG
WARNUNG
VORSICHT
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