zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor
der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei
zu trennen.
Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind gesetzlich zur
unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Conrad
stellt Ihnen folgende kostenlose Rückgabemöglichkeiten zur Ver-
fügung (weitere Informationen auf unserer Internet-Seite):
• in unseren Conrad-Filialen
• in den von Conrad geschaffenen Sammelstellen
• in den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-
träger oder bei den von Herstellern und Vertreibern im Sinne
des ElektroG eingerichteten Rücknahmesystemen
Für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem zu ent-
sorgenden Altgerät ist der Endnutzer verantwortlich.
Beachten Sie, dass in Ländern außerhalb Deutschlands evtl. an-
dere Pflichten für die Altgeräte-Rückgabe und das Altgeräte-Re-
cycling gelten.
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