Sicherheitsinformationen
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Vor Fahrantritt
Bei Verwendung des Fahrradträgers sind folgende
Punkte vor Fahrantritt zu prüfen:
– Korrekte Anbringung des Fahrradträgers am
Fahrzeug.
– Korrekte Befestigung der Fahrräder.
– Keine Abdeckung der Fahrräder durch
Schutzüberzüge.
– Ausklappen aller Bauteile am Fahrradträger.
– Verriegelung aller Schlösser.
– Anbringung eines amtlichen Kennzeichens, das mit
dem Kennzeichen am Fahrzeug übereinstimmt.
– Funktion der Beleuchtung am Fahrradträger
(Rücklicht, Bremslicht, Blinker, Nebelschlussleuchte*,
Kennzeichenbeleuchtung).
– Abdeckung der Reflektoren an den Fahrrädern bei
Nachtfahrten.
– Freie Sicht von hinten auf die Beleuchtung und auf
das Kennzeichen des Fahrradträgers.
– Freie Sicht des Fahrers in alle Richtungen.
– Wenn die Ladung seitlich mehr als 400 mm über den
Leuchtenbügel hinausragt, ist die Ladung wie folgt zu
kennzeichnen:
– Nach vorne durch ein weißes Licht.
– Nach hinten durch ein rotes Licht.
– Maximal 1500 mm über der Fahrbahn.
– Wenn die Nebelschlussleuchte am Fahrradträger
verwendet wird, muss die Nebelschlussleuchte am
Fahrzeug deaktiviert sein.
– Wenn eine am Fahrzeug befindliche dritte
Bremsleuchte durch die Fahrräder verdeckt wird,
muss eine dritte Ersatz-Bremsleuchte angebracht
werden.
– Um die Hecklastigkeit zu reduzieren, muss schwere
Ladung im Kofferraum möglichst weit vorne platziert
werden.
– Bei Fahrten ohne Fahrrad müssen die Abstandshalter
des Fahrradträgers demontiert werden.
Empfehlung, wenn keine Fahrräder transportiert werden:
Fahrradträger von der Anhängekupplung abnehmen und
z. B. im Kofferraum transportieren. Dadurch kann der
Kraftstoffverbrauch gesenkt, das Einparken erleichtert
und der Fahrradträger geschont werden.
*Sollte es bei Fahrzeugen, die mit nur einer
Nebelschlussleuchte ausgestattet sind, zu Störungen
oder Fehlermeldungen kommen, entfernen Sie
das Leuchtmittel der 2. Nebelschlussleuchte des
Fahrradträgers auf der Beifahrerseite.
350 050 691 106 - 003
Während der Fahrt
Bei Verwendung des Fahrradträgers sind folgende
Punkte während der Fahrt zu beachten:
– Durch Blick in den Rückspiegel muss die
Ladesituation regelmäßig beobachtet werden.
– Wenn Veränderungen der Ladesituation auftreten,
muss mit reduzierter Geschwindigkeit zur nächsten
Haltemöglichkeit gefahren und die Befestigung
überprüft werden.
– Die Geschwindigkeit von 130 km/h darf nicht
überschritten werden.
– Durch die vergrößerte Seitenfläche muss mit erhöhter
Seitenwindempfindlichkeit gerechnet werden.
– Durch eine veränderte Lastverteilung muss mit einer
Veränderung des Bremsverhaltens gerechnet werden.
– Es darf nicht im Gelände (Offroad) gefahren werden.
– Es darf nicht in die Waschanlage gefahren werden.
– Der korrekte Sitz des Fahrradträgers und die
Befestigung der Fahrräder müssen ca. 10 km nach
Fahrtbeginn überprüft werden.
– Bei längeren Fahrten muss der korrekte Sitz des
Fahrradträgers und die Befestigung der Fahrräder
alle 500 km überprüft werden. Bei unebenen
Straßenverhältnissen entsprechend früher.
– Durch Belegung der Steckdose an der Anhänge-
kupplung können Assistenzsysteme (z. B. Einpark-
hilfe, Parkassistent, automatische Kofferraumklappe)
automatisch deaktiviert werden.
Informationen zu Assistenzsystemen entnehmen Sie
der Anleitung Ihres Fahrzeugs.
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