Allgemeine Sicherheitshinweise
Gefahren im Umgang mit der Maschine
Gewährleistung und Haftung
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Die Maschine ist gebaut nach dem Stand der Technik und den
anerkannten sicherheitstechnischen Regeln. Dennoch können bei der
Verwendung der Maschine Gefahren und Beeinträchtigungen
entstehen
•
für Leib und Leben der Bediener oder Dritter,
•
für die Maschine selbst,
•
an anderen Sachwerten.
Benutzen Sie die Maschine nur
•
für die bestimmungsgemäße Verwendung.
•
in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand.
Beseitigen Sie umgehend Störungen, die die Sicherheit
beeinträchtigen können.
Grundsätzlich gelten unsere "Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen". Diese stehen dem Betreiber spätestens seit
Vertragsabschluß zur Verfügung. Gewährleistungs- und
Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind
ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden
Ursachen zurückzuführen sind:
•
nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine.
•
unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und
Warten der Maschine.
•
Betreiben der Maschine mit defekten Sicherheitseinrichtungen
oder nicht ordnungsgemäß angebrachten oder nicht
funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen.
•
Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich
Inbetriebnahme, Betrieb, und Wartung.
•
eigenmächtige bauliche Veränderungen an der Maschine.
•
mangelhafte Überwachung von Maschinenteilen, die einem
Verschleiß unterliegen.
•
unsachgemäß durchgeführte Reparaturen.
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Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere
Gewalt.
Centaur BAG 0069.0 07.08