Sicherheitshinweise zum Einbau
Sicherheitsabstand zur Nischenverkleidung
Wird eine Nischenverkleidung angebracht, muss ein Mindestab-
stand zwischen Arbeitsplattenausschnitt und Verkleidung eingehal-
ten werden, da hohe Temperaturen Materialien verändern oder zer-
stören können.
Bei einer Verkleidung aus brennbarem Material (z. B. Holz) muss
der Mindestabstand e zwischen Arbeitsplattenausschnitt und Ni-
schenverkleidung 50 mm betragen.
Bei einer Verkleidung aus nicht brennbarem Material (z. B. Metall,
Naturstein, Keramikfliesen) beträgt der Mindestabstand e zwischen
Arbeitsplattenausschnitt und Nischenverkleidung 50 mm minus Stär-
ke der Verkleidung.
Beispiel: Stärke der Nischenverkleidung 15 mm
50 mm - 15 mm = Mindestabstand 35 mm
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