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Installation
Achtung
Für den Fall, dass durch eine Undichtigkeit an der JUDO Umkehr-Osmose-Anlage oder
Zuleitung großer Schaden entstehen könnte, muss am Einbauort ein ausreichend
dimensionierter Bodenablauf gemäß DIN EN 12056 vorhanden sein!
Zusätzlich empfehlen wir, dass bei Abwesenheit des Personals vor der JUDO Umkehr-
Osmose-Anlage das Wasser abgesperrt wird!
Vergewissern Sie sich vor Anschluss der Rohrleitungen, dass keine Verunreinigungen
aus dem Leitungssystem (z.B. Rückstände von Installationsarbeiten) in die JUDO
Umkehr-Osmose-Anlage gelangen können!
Dazu ist möglicherweise eine Reinigung der gesamten Neuinstallation erforderlich!
4.1
Anforderungen an den Einbauort
Die JUDO Umkehr-Osmose-Anlage ist an einem trockenen, frostsicheren Ort mit nicht
kondensierender und nicht aggressiver Atmosphäre zu installieren.
Für Installations-, Wartungs- und Reparaturarbeiten ist umlaufend sowie in der Höhe ausreichend
Platz zur Verfügung zu stellen sowie freie Zugänglichkeit sicherzustellen.
Um die Verrohrung an den Druckrohren zu demontieren und die Membranelemente
einzubauen bzw. bei späterem Bedarf auszutauschen, ist einseitig min. 0,5 m und
gegenüberliegend min. 1,0 m Platzbedarf erforderlich!
Ein ausreichend dimensionierter Kanalanschluss gemäß DIN EN 12056 muss vorhanden sein, um
das Konzentrat sowie ggf. zu verwerfende Permeat rückstaufrei abzuführen. Die Konzentrat- sowie
ggf. Verwerfungsleitung muss in gleicher Dimension wie der Konzentrat- bzw.
Verwerfungsanschluss ausgeführt sein und stetig abwärts zum Kanal verlegt werden, wobei freie
Ausläufe oberhalb des Kanalanschlusses hergestellt werden müssen.
Wird ein Auffangbecken (Pumpensumpf) für das Abwasser installiert, muss gewährleistet sein, dass
die dort eingesetzte Pumpe das Abwasser abführen kann bzw. ein Alarm bei „Übervoll" des
Auffangbeckens ausgelöst wird.
Einbau- und Betriebsanleitung: JUDO Umkehr-Osmose-Anlage JOS 30 G
Alle Rechte vorbehalten.
© JUDO Wasseraufbereitung GmbH
Übersetzung in fremde Sprachen sowie Nachdruck - auch auszugsweise - nur mit besonderer Genehmigung.
Änderungsstand: 27.06.2016
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