2.
Sicherheit
2.1
Grundlegende Sicherheitshinweise
2.1.1
Hinweise in der Betriebsanleitung beachten
Grundvoraussetzung für den sicherheitsgerechten Umgang und den störungsfreien Betrieb dieser
Schleifeinrichtungen ist die Kenntnis der grundlegenden Sicherheitshinweise und der Sicherheits-
vorschriften.
• Diese Betriebsanleitung enthält wichtige Hinweise, um die Schleifeinrichtungen sicherheits-
gerecht zu betreiben.
• Diese Betriebsanleitung, insbesondere die Sicherheitshinweise, sind von allen Personen zu
beachten, die an den Schleifeinrichtungen arbeiten.
• Darüber hinaus sind die für den Einsatzort geltenden Regeln und Vorschriften zur Unfall-
verhütung zu beachten.
2.1.2
Verpflichtung des Betreibers
Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen an den Schleifeinrichtungen arbeiten zu lassen, die
• mit den grundlegenden Vorschriften über die Arbeitssicherheit und Unfallver hütung vertraut
und in die Handhabung der Schleifeinrichtungen eingewiesen sind,
• die Betriebsanleitung, und hier besonders das Kapitel „Sicherheit" und die Warnhinweise
gelesen, verstanden und dies durch ihre Unterschrift bestätigt haben.
Das sicherheitsbewusste Arbeiten des Personals wird in regelmäßigen Abständen überprüft.
2.1.3
Verpflichtung des Personals
Alle Personen, die mit Arbeiten an den Schleifeinrichtungen beauftragt sind, verpflichten sich,
vor Arbeitsbeginn
• die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu beachten,
• die Betriebsanleitung, und hier besonders das Kapitel „Sicherheit" und die Warnhinweise, zu
lesen und durch ihre Unterschrift zu bestätigen, dass sie diese verstanden haben.
2.1.4
Gefahren im Umgang mit den Schleifeinrichtungen
Die Schleifeinrichtungen sind nach dem neuesten Stand der Technik und den anerkannten sicher-
heitstechnischen Regeln gebaut. Dennoch können bei ihren Verwendungen Gefahren für Leib
und Leben des Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen an den Schleifeinrichtungen oder
anderen Sachwerten entstehen.
Die Schleifeinrichtungen sind nur zu benutzen
• für die bestimmungsgemäße Verwendung und
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