Gefahr des Verstoßes gegen geltendes Recht bei unsachgemäßer Entsorgung.
∅ Geben Sie BINDER-Geräte NICHT an öffentlichen Sammelstellen ab.
Lassen Sie das Gerät fachgerecht bei einem nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz
- ElektroG (vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1739) zertifizierten Recyclingunternehmen ent-
sorgen
oder
Beauftragen Sie den BINDER Service mit der Entsorgung. Es gelten die beim Kauf des
Gerätes gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BINDER GmbH.
BINDER Altgeräte werden bei Wiederverwertung nach Richtlinie 2012/19/EU von zertifizierten Unterneh-
men in sortenreine Stoffe zerlegt. Um Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter der Entsorgungsunter-
nehmen auszuschließen, müssen die Geräte frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material
sein.
Der Nutzer des Gerätes trägt die Verantwortung, dass das Gerät vor Übergabe an einen Ent-
sorgungsbetrieb frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material ist.
• Reinigen Sie das Gerät vor Entsorgung von allen eingebrachten und anhaftenden Giftstof-
fen.
• Desinfizieren Sie das Gerät vor Entsorgung von allen Infektionsquellen. Beachten Sie,
dass sich Infektionsquellen ggf. nicht nur im Innenkessel des Gerätes befinden können.
• Lässt sich das Gerät nicht sicher von Giftstoffen und Infektionsquellen befreien, entsorgen
Sie es gemäß den nationalen Vorschriften als Sondermüll.
• Füllen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 26) aus und legen Sie diese dem
Gerät bei.
Vergiftungs- oder Infektionsgefahr durch Verunreinigung des Gerätes mit giftigem,
infektiösem oder radioaktivem Material.
Gesundheitsschäden.
∅ Führen Sie Geräte mit anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen NIEMALS der
Wiederverwertung nach Richtlinie 2012/19/EU zu.
Befreien Sie das Gerät vor Entsorgung von anhaftenden Giftstoffen oder Infektions-
quellen.
Entsorgen Sie Geräte mit nicht zu beseitigenden Giftstoffen oder Infektionsquellen ge-
mäß nationalen Vorschriften als Sondermüll.
Das verwendete Kältemittel R 134A (1,1,1,2-Tetrafluorethan) ist bei Umgebungsdruck nicht brennbar. Es
darf nicht in die Umwelt gelangen. In Europa ist die Rückgewinnung des Kältemittels R 134A (GWP 1300)
vorgeschrieben (Angaben gemäß Verordnung 842/2006/EG). Stellen Sie sicher, dass die geltenden ge-
setzlichen Anforderungen hinsichtlich Qualifikation des Personals, Entsorgung und Dokumentation ein-
gehalten werden.
22.4 Entsorgung des Gerätes in EU-Staaten außer der Bundesrepublik Deutsch-
land
BINDER-Geräte sind gemäß Anhang I der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente" (Ka-
tegorie 9) für ausschließlich gewerbliche Nutzung eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammel-
stellen abgegeben werden.
KBF / KBF-UL + KMF (E6) 02/2020
HINWEIS
WARNUNG
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