6.3.1 Grundwasser und bindige (wasserundurchlässige) Böden
Bei nur gelegentlich auftretendem Grundwasser
und bindigen, wasserundurchlässigen Böden (z. B.
Lehm)
ist
für
eine
(Drainage) des Grund- bzw. Sickerwassers zu
sorgen, so dass die Behälter nie tiefer als
500 mm im Grundwasser stehen. Ggf. muss die
Drainageleitung in einem senkrecht eingebauten
DN 300
Rohr
enden,
Tauchdruckpumpe
eingelassen
überschüssige Wasser abpumpt. Die Pumpe ist
regelmäßig zu überprüfen.
Ist zu erwarten, dass die Behälter tiefer eintauchen
ist in jedem Fall für eine ausreichende Ableitung
zu sorgen.
6.3.2 Hanglage, Böschung etc.
Beim Einbau des Behälters in unmittelbarer Nähe
(< 5 m) eines Hanges, Erdhügels oder einer
Böschung
muss
eine
Stützmauer zur Aufnahme des Erddrucks errichtet
werden. Die Mauer muss die Behältermaße um
mind. 500 mm in alle Richtungen überragen und
einen Mindestabstand von 1200 mm zum Behälter
haben.
6.3.3 Einbau der Behälter neben LKW befahrenen Flächen
Bei Installation der Behälter neben befahrenen
Flächen die mit schwereren Fahrzeugen als
PKW´s befahren werden muss gewährleistet sein,
dass die auftretenden Belastungen durch diese
Fahrzeuge nicht auf den Behälter übertragen
werden. Der Abstand entspricht mindestens der
Grubentiefe.
Mind. Abstand zu befahrenen Flächen:
Behälter
1600 L
Abstand
1670 mm
mail@graf.info
www.graf.info
6.
Einbau und Montage
ausreichende
Ableitung
in
dem
eine
ist,
die
das
statisch
berechnete
2650 L
1950 mm
Befahrene Fläche
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