Garantieerklärung:
Im Garantiefall sind die Serviceleistungen für Sie
kostenlos.
GARDENA Manufacturing GmbH gewährt für alle
Original GARDENA Neuprodukte 2 Jahre Garantie
ab Erstkauf beim Händler, wenn die Produkte aus-
schließlich im privaten Gebrauch eingesetzt wur-
den. Für auf einem Zweitmarkt erworbene Produk-
te gilt diese Herstellergarantie nicht. Die Garantie
bezieht sich auf alle wesentlichen Mängel des Pro-
duktes, die nachweislich auf Material- oder Fabri-
kationsfehler zurückzuführen sind. Sie erfolgt durch
eine Ersatzlieferung eines einwandfreien Produktes
oder durch die kostenlose Reparatur des einge-
sandten Produktes nach unserer Wahl, wenn fol-
gende Voraussetzungen gewährleistet sind:
• Das Produkt wurde sachgemäß und laut den
Empfehlungen in der Betriebsanleitung behandelt.
• Es wurde weder vom Käufer noch von einem
Dritten versucht, das Produkt zu öffnen oder zu
reparieren.
• Es wurden zum Betrieb nur Original GARDENA
Ersatz- und Verschleißteile verwendet.
• Vorlage des Kaufbelegs.
Normale Abnutzung von Teilen und Komponenten
(beispielsweise an Messern, Messerbefestigungs-
teilen, Turbinen, Leuchtmitteln, Keil- und Zahn-
riemen, Laufrädern, Luftfiltern, Zündkerzen),
optische Veränderungen, sowie Verschleiß- und
Verbrauchsteile, sind von der Garantie ausge-
schlossen.
Diese Herstellergarantie beschränkt sich auf die
Ersatzlieferung und Reparatur nach den vorgenann-
ten Bedingungen. Andere Ansprüche gegen uns als
Hersteller, etwa auf Schadensersatz, werden durch
die Herstellergarantie nicht begründet. Diese Her-
stellergarantie berührt selbstverständlich nicht die
gegenüber dem Händler / Verkäufer bestehenden
gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungs-
ansprüche.
Die Herstellergarantie unterliegt dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Im Garantiefall senden Sie bitte das defekte Pro-
dukt zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs
und einer Fehlerbeschreibung ausreichend fran-
kiert an die GARDENA Serviceadresse.
Verschleißteile:
Defekte an der Bewässerungssteuerung durch
falsch eingelegte oder ausgelaufene Batterien sind
von der Garantie ausgeschlossen.
Schäden durch Frosteinwirkung sind von der
Garantie ausgeschlossen.
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